Bekanntgaben
Grundschule Altenstadt; Umbau Ganztagesbetreuung; Vergaben
• Elektroarbeiten
Der Auftrag wurde gemäß vorliegendem Angebot an die Firma Sigel aus Illertissen mit einem Auftragswert von 7.020,07 € brutto vergeben.
• Sanitärarbeiten
Der Auftrag wurde gemäß vorliegendem Angebot an die Firma Dossenberger aus Altenstadt mit einem Auftragswert von 949,62 € brutto vergeben.
• Trockenbauarbeiten
Der Auftrag wurde gemäß vorliegendem Angebot an die Firma Buzas aus Waldstetten mit einem Auftragswert von 12.235,00 € brutto vergeben.
• Küchenmöbel
Der Auftrag wurde gemäß vorliegendem Angebot an die Firma UA6 aus Ulm mit einem Auftragswert von 27.147,00 € brutto vergeben.
• Tische, Stühle
Der Auftrag wurde gemäß vorliegendem Angebot an die Firma Widmann aus Bad Schussenried mit einem Auftragswert von 8.609,98 € brutto vergeben.
- Vergabe Netzanschluss für die Brunnen Filzingen
Der Auftrag zur Anbindung der Brunnenpumpen in Filzingen an das Stromnetz wurde gemäß vorliegendem Angebot an die LEW-Verteilnetz GmbH aus Augsburg zu einem Angebotspreis von 236.463,85 € brutto vergeben.
- Vergabe der Frühjahrs-/Herbstkehrung 2026 sowie Wildkrautentfernung im Juli 2026
Der Auftrag wurde an die Firma Hebel aus Memmingen gemäß aktueller Preisliste zum geschätzten Preis (bei 60 Kehrstunden) in Höhe von 19.081,65 € brutto vergeben.
- Vergabe Sinkkastenreinigung 2026
Der Auftrag wurde, an die Firma Rothdach aus Heimertingen vergeben. Grundlage dafür war das vorliegende Angebot mit angenommenen Kosten in Höhe von insgesamt 14.631,05 € brutto bei angenommenen 1.550 Sinkkästen mit 360 langen Eimern.
- Löschung des Gemeinderechts im Grundbuch Blatt 3380, Fl.Nr. 1079, Gemarkung Altenstadt (Ringstraße 21 a, 21 b - ehemals Untere Illereicher Straße 19)
Der Marktgemeinderat stimmte der Löschung des Gemeinderechts gemäß Antrag der Insolvenzverwalterin zu.
Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen für kommunale/gemeinnützige Zwecke/1. Quartal 2026
Beim Markt Altenstadt sind im 1. Quartal 2026 sieben Geldspenden in Höhe von insgesamt 3.718,03 € eingegangen. Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig die Annahme der in der Vorlage genannten Spenden.
Gewerbegebiet Lindenmahd Süd
1. Flächennutzungsplanänderung "Gewerbegebiet Lindenmahd Süd, OT Filzingen"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Marktgemeinderat beschloss einstimmig die vom Büro Kling Consult vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen von Bürgern aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. zur frühzeitigen Anhörung der Träger öffentlicher Belang. Er billigte weiterhin den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Lindenmahd - Süd“, OT Filzingen in der Fassung vom 16.04.2026 mit der Maßgabe, dass die beschlossenen Ergänzungen und Änderungen in die Änderung des Flächennutzungsplans einarbeitet werden. Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes „Gewerbegebiet Lindenmahd - Süd“, OT Filzingen für den Zeitraum eines Monats veröffentlicht. Parallel werden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
2. Bebauungsplan Gewerbegebiet Lindenmahd Süd inkl. 1. Änderung des Bebauungsplans "Gewerbegebiet Lindenmahd - Erweiterung"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Der Marktgemeinderat fasste hierzu, jeweils einstimmig, die folgenden Beschlüsse:
Der Marktgemeinderat beschließt die vom Büro Kling Consult vorgeschlagene Abwägung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Anregungen von Bürgern aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. zur frühzeitigen Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Der Marktgemeinderat hat den bereits am 20. Juni 2024 gefassten Aufstellungsbeschluss mit weiterem Beschluss vom 6. Februar 2025 aktualisiert. Die Aktualisierung betraf insbesondere den Titel des Bebauungsplans, die Abgrenzung des Plangebietes sowie die Art des Bebauungsplans. Der Bebauungsplan wird als sogenannter Angebotsbebauungsplan im Regelverfahren aufgestellt und bietet damit eine flexible Grundlage für die künftige Entwicklung des Gewerbegebiets.
Aufgrund von aktuellen Planänderungen (Erweiterung des Geltungsbereichs und Änderungen der geplanten Nutzungen) wird der Aufstellungsbeschluss erneut mit Datum vom 16.04.2026 aktualisiert und der Titel des im Sinne des § 30 BauGB aufzustellenden Bebauungsplans wie folgt angepasst „Gewerbegebiet Lindenmahd Süd, OT Filzingen“.
Planungsziel ist die planungsrechtliche Sicherung eines Gewerbegebiets gem. § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) im Ortsteil Filzingen zwischen der A 8 und der St 2031 in Erweiterung des bestehenden Gewerbegebiets Lindenmahd inkl. Erschließung. Der räumliche Geltungsbereich umfasst ca. 3,6 ha und betrifft folgende Grundstücke: Flur-Nrn. 1125 (Teilbereich),1125/8 (Teilbereich), 1123 (Teilbereich), 1125/13 (Teilbereich) und 1128, jeweils Gemarkung Filzingen zuzüglich einer externen Ausgleichsfläche (Teilflächen Grundstücke Flur-Nr. 1634 und 1637, Gemarkung Stetten, Gemeinde Stetten). Das Plangebiet des Gewerbegebietes wird bisher weitgehend landwirtschaftlich als Ackerland genutzt.
Parallel zum Bebauungsplan erfolgt eine Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Altenstadt.
Der Marktgemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Lindenmahd Süd, OT Filzingen“ in der Fassung vom 16.04.2026 mit der Maßgabe, dass die beschlossenen Ergänzungen und Änderungen in den Bebauungsplan einarbeitet werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Lindenmahd Süd, OT Filzingen“ wird für den Zeitraum eines Monats veröffentlicht. Parallel werden die Träger öffentlicher Belange BauGB beteiligt.
Verabschiedung Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2026
Der Marktgemeinderat erhielt Kenntnis von der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan 2026 sowie den Anlagen, dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm und erließ diese einstimmig in der vorgelegenen Form.
Neubau Haus der Vereine neben der bestehenden Sporthalle in Filzingen
Nach einer ausführlichen Diskussion fasste der Marktgemeinderat auf Antrag eines Ratsgremiums mit 15 : 4 Stimmen folgenden Beschluss:
Der Marktgemeinderat Altenstadt hat Kenntnis vom Vorschlag der Filzinger Vereine, evtl. anfallende Mehrkosten über die kalkulierte Summe hinaus entsprechend dem Raumbuchschlüssel (Gemeinde 53 %, ESSV 17 %, SV 30 %) aufzuteilen und beschließt, im Moment keine Entscheidung darüber zu treffen, sondern ggf. erst dann über einen notwendigen weiteren Zuschuss zu entscheiden, wenn Mehrkosten anfallen.
Abschließend wurde über folgenden Beschluss einstimmig abgestimmt:
Der Marktgemeinderat Altenstadt hat Kenntnis vom oben genannten Sachverhalt:
| - | erwartete Gewerke über der Wertgrenze nach Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Altenstadt (bisher 10.000 €) werden durch das Ingenieurbüro Anders beschränkt ausgeschrieben und für eine Vergabe im Bauausschuss/Marktgemeinderat vorbereitet, |
| - | erwartete Gewerke unter der Wertgrenze nach Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Altenstadt (bisher 10.000 €) können nach Prüfung und Vorbereitung durch die Vorstände bzw. Ingenieurbüro in Abstimmung mit dem Bürgermeister vergeben werden, |
| - | Kleinaufträge (Materialeinkäufe) bis 1.000 €, die direkt in Verbindung mit dem Projekt stehen, können durch die Vereine direkt beauftragt werden, |
| - | die Abrechnung erfolgt über ein zentrales Bauherrnkonto/Projektkonto, welches durch die Vereine verwaltet wird, |
| - | Zuschüsse/Förderungen welche über den Markt Altenstadt laufen, werden entsprechend dem Baufortschritt auf das Baukonto übertragen, |
| - | die Zusammenfassung der Kosten und der abschließende Verwendungsnachweis werden durch das Ingenieurbüro Anders betraut, |
| - | das Bauholz, welches für das Projekt benötigt wird, wird den Vereinen kostenlos aus dem Filzinger Gemeindewald zur Verfügung gestellt, |
| - | das für das Projekt benötigte Kies wird den Vereinen kostenlos aus dem gemeindlichen Kontingent aus der Kiesgrube in Herrenstetten zur Verfügung gestellt, |
und beschließt, für das nötig werdende Darlehen für den Neubau des Hauses der Vereine, eine Bürgschaft in Aussicht zu stellen, über eventuell anfallenden Mehrkosten mit dem Anteil der Dorfgemeinschaftsräume laut Raumbuch erst zu entscheiden, wenn diese angezeigt werden und dass bei Vergaben über der Wertgrenze nach Geschäftsordnung in Zusammenhang mit dieser Maßnahme der Bauausschuss/Marktgemeinderat zu entscheiden hat
Bauanträge
Anbau eines Sommergartens an bestehendes Wohnhaus, Fl.Nr. 668/2 Gemarkung Altenstadt (Reuterweg 6)
Der Marktgemeinderat erteilte einstimmig das gemeindliche Einvernehmen und stimmte der Befreiung vom Bebauungsplan Am Bauhof hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze zu.
Umbau eines bestehenden Wohnhauses, Stallungen und Scheune zu 5 Wohneinheiten, Neubau von 5 Garagen, Abriss des hinteren Anbaus und zweier Hochsilos, Gemarkung Herrenstetten Fl. Nr. 4 (Bergenstetter Straße 7)
Zu dem Bauvorhaben erteilte der Marktgemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen und wies darauf hin, dass das anfallende Oberflächenwasser auf dem eigenen Grundstück zu beseitigen ist. Das Landratsamt soll auf die bestehende Problematik mit wild abfließendem Quellwasser hingewiesen werden.
Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für die Instandsetzungsmaßnahme der Einfriedung; Errichtung von Außenanlagen (Baumbepflanzung) am bestehenden Baudenkmal auf Fl.Nr. 1294/2 Gemarkung Altenstadt (Memminger Straße 27)
Der Marktgemeinderat Altenstadt stimmte diesem Antrag einstimmig zu.
Antrag der FFW Bergenstetten auf Bezuschussung der Fußbodenerneuerung nach Wasserschaden
Von den Gesamtkosten in Höhe von 7.500 € übernimmt die Freiwillige Feuerwehr Bergenstetten 1.500 € in Form von Eigenleistungen und der Feuerwehrverein gibt einen Zuschuss in Höhe von 2.000 € dazu. Der Marktgemeinderat stimmte der Kostenübernahme in Höhe von 4.000 € einstimmig zu. Der Restbetrag in Höhe von 4.000 € stellt den gleichen Wert dar, der im Zuge der Sanierung der Sanitäranlage seinerzeit durch die hohe Eigenleistung der Feuerwehrleute eingespart werden konnte.