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Chieminger Nachrichten
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG)

Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes haben Sie die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

a) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jedes Jahr den Familiennamen, Vornamen und die aktuelle Adresse von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Dieser Auskunft können Sie gem. § 36 Abs. 2 BMG i.V.m. § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.

b) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

Sie können der Datenübermittlung gem. § 42 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 und 3 BMG widersprechen.

c) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Sie können der Datenübermittlung gem. § 50 Abs. 1 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

d) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk

Sie können der Datenübermittlung gem. § 50 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

e) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Sie können der Datenübermittlung gem. § 50 Abs. 3 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokuments bei der

Gemeinde Chieming

- Einwohnermeldeamt –

Hauptstraße 20, 83339 Chieming

zu den üblichen Öffnungszeiten oder online unter www.chieming.de beantragen.

Chieming, den 10.01.2024
Reichelt
1. Bürgermeister