Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes haben Sie die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
a) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jedes Jahr den Familiennamen, Vornamen und die aktuelle Adresse von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Dieser Auskunft können Sie gem. § 36 Abs. 2 BMG i.V.m. § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.
b) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Sie können der Datenübermittlung gem. § 42 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 und 3 BMG widersprechen.
c) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Sie können der Datenübermittlung gem. § 50 Abs. 1 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.
d) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk
Sie können der Datenübermittlung gem. § 50 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.
e) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Sie können der Datenübermittlung gem. § 50 Abs. 3 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.
Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokuments bei der
Gemeinde Chieming
- Einwohnermeldeamt –
Hauptstraße 20, 83339 Chieming
zu den üblichen Öffnungszeiten oder online unter www.chieming.de beantragen.