Änderung des Bebauungsplanes "Ortsmitte" für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 27/4 und 42/1 der Gemarkung Chieming, Stötthamer Straße 10 a in Chieming;
Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Ortsmitte“ für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 27/4 und 42/1 der Gemarkung Chieming auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 21.11.2024 unter folgenden Voraussetzungen:
| • | Mit einer schallschutztechnischen Untersuchung wird nachgewiesen, dass keine Konfliktsituation zwischen dem geplanten Wohngebäude und dem bestehenden Lebensmittelmarkt geschaffen wird. |
| • | Die Zufahrt sowie die Ver- und Entsorgungsleitungen auf den Grundstücken Flurnummern 27, 27/2 und 42/1, Gemarkung Chieming sind dinglich zu sichern. |
| • | Sämtliche Kosten im Zuge der Bauleitplanung z.B. Kosten für die Aufstellung Bebauungsplan, hydrologische Gutachten, Lärmgutachten, artenschutzrechtliche Untersuchungen, etc. sind vom Antragsteller zu übernehmen. |