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Chieminger Nachrichten
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Ohne besondere Platzierung

Bis zum 31. Dezember 2025 kann schriftlich widersprochen werden

Die Meldebehörden übermitteln gemäß gesetzlicher Grundlage jährlich bis zum 31.März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr:

• den Familiennamen,

• den Vornamen,

• die gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung erfolgt zu dem Zweck der Übersendung von Informationsmaterial für den Dienst in der Bundeswehr.

Bis 31. März 2026 werden demzufolge die Daten von männlichen und weiblichen Personen des Geburtsjahrganges 2009 an die Bundeswehr übermittelt.

Bis zum 31. Dezember 2025 können alle Betroffenen o. g. Datenübermittlung auf Grundlage des Bundesmeldenetzes widersprechen. Für Anträge, die nach dem 1. Januar 2026 eingehen, kann das Wirksamwerden des Widerspruches nicht garantiert werden.

Der Widerspruch ist schriftlich gegenüber der Gemeinde Chieming 83339 Chieming, Hauptstraße 20 zu erklären. Er gilt bis zum Widerruf und wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres bei dem Betroffenen gelöscht.