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Chieminger Nachrichten
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Ohne besondere Platzierung

Zum 01.01.2025 trat das neue Grundsteuergesetz in Kraft. Grundlage für die Grundsteuer ist der Grundsteuermessbetrag. Dieser wird vom Finanzamt anhand der von den Grundstückseigentümern erklärten Angaben festgesetzt. Die Gemeinde ist an den vom Finanzamt mitgeteilten Grundsteuermessbetrag gebunden!

Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Das Ergebnis ist der jährliche Grundsteuerbetrag, der meist in vierteljährlichen Raten zu begleichen ist.

Der Gemeinderat hat die Hebesätze für die Grundsteuern A und B von jeweils 330 v.H. auf 250 v.H. gesenkt. Die neuen Grundsteuerbescheide 2025 wurden am 09.01.2025 versandt.

Bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Traunstein unter der Telefon-Nr. 0861-701-0. Eventuelle Berichtigungen am Grundsteuermessbetrag sind vom Finanzamt vorzunehmen. Die Änderungen werden dann im Laufe des Jahres 2025 an die Gemeinde übermittelt. Anschließend können berichtigte Bescheide für die Grundsteuer erstellt werden.