In der Ortsdurchfahrt Chieming wird die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h im Bereich des Fußgängerüberwegs bei der Kirche / Egererstraße ausgeweitet.
Mit der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die am 11.10.2024 in Kraft getreten ist, ist es nun möglich, Tempo 30 zum Schutz querender Fußgänger im Nahbereich von Fußgängerüberwegen anzuordnen. Auf dieser Grundlage wird die bisher zeitlich begrenzte Regelung (Mo – Fr) nun dauerhaft und räumlich angepasst.
Die Festlegung des erweiterten Tempo-30-Abschnitts erfolgte unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und in Abstimmung mit Polizei und Straßenbaulastträger.
Mit der Aufstellung der Verkehrszeichen tritt die neue Regelung in Kraft. Ziel ist es, die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger im Ortsbereich weiter zu erhöhen.