Bekanntmachung über die Absicht der Gemeinde Chieming den Flächennutzungsplan zu ändern (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und die Bürger bei der Änderung des Flächennutzungsplanes zu beteiligen (§ 3 Abs. 1 BauGB).
Der Gemeinderat der Gemeinde Chieming hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 beschlossen für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 99 und 656 der Gemarkung Chieming den Flächennutzungsplan zu ändern um ein Seniorenzentrum und ein Wohngebäude zu errichten.
Der Änderungsbereich liegt im südöstlichen Bereich der Max-Kurz-Straße in Chieming und umfasst eine Größe von ca. 0,91 ha. Für den Änderungsbereich ist die Darstellung als Mischgebiet (MI), Allgemeines Wohngebiet (WA) und Grünfläche vorgesehen.
Lageplan:
Den Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht hat die Planungsgruppe Strasser GmbH aus Traunstein. Die Öffentlichkeit wird an der Planung frühzeitig beteiligt. Der zur Auslegung bestimmte Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 10.04.2025 werden in der Zeit
vom 10.05. bis einschließlich 13.06.2025
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde www.chieming.de unter der Adresse
https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung bzw. im Geoportal Bayern
https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/
Gemeindename: Chieming – laufende Bauleitplanverfahren einsehbar.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
| 1. | Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden |
| 2. | Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (gemeinde@chieming.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden |
| 3. | Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. |
| 4. | Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Chieming, Hauptstraße 20, Zimmer 0.9, Erdgeschoss (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt. |
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Chieming unter der Adresse https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung eingestellt und auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung/ einsehbar.