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Chieminger Nachrichten
Ausgabe 10/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Ohne besondere Platzierung

Öffentlicher Teil

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Seniorenzentrum Chieming" auf dem Grundstück Max-Kurz-Straße 16 in Chieming; Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen nach § 4a Abs. 3 BauGB

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange ohne Einwendungen:

1.

Gemeinde Grabenstätt vom 02.02.2026

2.

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vom 02.02.2026

3.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft vom 05.02.2026

4.

Gemeinde Seeon-Seebruck vom 10.02.2026

5.

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Traunstein vom 03.03.2026

6.

Regionaler Planungsverband Südostoberbayern, Altötting vom 03.03.2026

7.

Stadt Traunstein vom 03.03.2026

8.

Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde vom 05.03.2026

Der Gemeinderat hat ferner Kenntnis davon, dass folgende Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahme abgegeben haben:

1.

Abwasser- und Umweltverband Chiemsee, Rimsting

2.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Forsten

3.

Bayerischer Bauernverband, Traunstein

4.

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

5.

Bund Naturschutz Kreisgruppe Traunstein

6.

Deutsche Bahn AG, München

7.

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

8.

Bayernwerk Netz GmbH, Kolbermoor

9.

Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, Traunreut

10.

Landratsamt Traunstein, Brandschutzdienststelle

11.

Landratsamt Traunstein, Verkehrsrecht

12.

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Landshut

13.

Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern, München

14.

Zweckverband zur Wasserversorgung der Harter Gruppe, Siedenberg

15.

Gemeinde Grabenstätt

16.

Gemeinde Seeon-Seebruck

17.

Stadt Traunreut

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, Untere Naturschutzbehörde vom 06.02.2026. Die Signatur für die Stiel-Eiche ist im Planteil redaktionell zu ergänzen. Die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme der Gemeinde Nußdorf vom 05.02.2026. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, Infektionsschutz, Hygiene und Medizinalaufsicht vom 01.03.2026. Die Stellungnahme wird dem Vorhabensträger zur Kenntnisnahme und Beachtung übersandt. Änderungen der Planung sind nicht erforderlich.

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, Immissionsschutz vom 03.03.2026. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, höhere Landesplanungsbehörde vom 03.03.2026. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme der Vodafone GmbH, Unterföhring vom 03.03.2026. Die Stellungnahme wird dem Vorhabensträger zur Kenntnisnahme übersandt. Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich.

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 24.02.2026. Die Stellungnahme vom 25.07.2025 wurde bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 20.01.2026 abgewogen. Der Gemeinderat hält an dieser Abwägung fest. Änderungen der Planung sind nicht erforderlich.

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, Wasserrecht und Bodenschutz vom 23.03.2026 Az. 4.16-6400.03-250005 und der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 02.04.2026 Az. 1-4622-TS Chi- 6900/2026. Die Stellungnahmen werden dem Eigentümer und dem Vorhabensträger zur Kenntnisnahme übersandt. Wie bei der gemeinsamen Ortseinsicht am 04.03.2026 besprochen, handelt es sich bei den erforderlichen Maßnahmen um keinen genehmigungspflichtigen Gewässerausbau. Der Bebauungsplan ist in der Plandarstellung sowie bei der textlichen Beschreibung der Maßnahmen zu berichtigen. Im Planteil ist der Flutkorridor als faktisches Überschwemmungsgebiet HQ100 darzustellen. Alle Beschreibungen, die auf Hochwasserschutzmaßnahmen hindeuten, sind zu überarbeiten, und die Funktion der Strömungslenkung ist klarzustellen.

Ziffer 8 der textlichen Festsetzungen im Planteil ist wie folgt zu ergänzen: "Dies gilt nicht, soweit andere Festsetzungen eine bauliche oder sonstige Nutzung in diesem Bereich zulassen. Unter Hinweise bei "Gefahren durch Wasser" ist folgender Satz aufzunehmen: ".... oder den Hochwasserabfluss verändern können. Im Überschwemmungsgebiet dürfen keine beweglichen oder abschwemmbaren Gegenstände gelagert werden."

Der Bebauungsplan wurde in der fortgeschriebenen Fassung mit beiden Fachstellen abgestimmt. Die Hochwassergefahrenfläche ist nochmal mit der Fläche im hydrologischen Gutachten von AquaSoli vom 09.09.2024 abzugleichen und der Bebauungsplan entsprechend fortzuschreiben.

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Seniorenzentrum Chieming" auf dem Grundstück Max-Kurz-Straße 16 in Chieming; Satzungsbeschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Seniorenzentrum Chieming" für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 99 und 656 Germarkung Chieming auf Grundlage des vom Planungsbüro BEGS aus Traunstein ausgearbeiteten Entwurfes unter Einarbeitung des Beschlusses 2022/157-14 als Satzung.

Der Bebauungsplan erhält das Fassungsdatum 28.04.2026.