Der Gemeinderat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 05.05.2026 eine Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts beschlossen. Die Satzung wurde vom 1. Bürgermeister Stefan Reichelt am 11.05.2026 ausgefertigt. Die Satzung wird hiermit amtlich bekannt gemacht.
Die Gemeinde Chieming erlässt auf Grund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:
Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister (§ 4) und 16 ehrenamtlichen Mitgliedern.
| (1) | Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben einen Rechnungsprüfungsausschuss als ständigen Ausschuss. Er besteht aus fünf Mitgliedern des Gemeinderats. |
| (2) | Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Gemeinderat bestimmtes Ausschussmitglied. |
| (3) | Das Aufgabengebiet des Ausschusses im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist. |
| (1) | 1Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. 2Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden. |
| (2) | Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 50 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats oder eines Ausschusses. Für die Teilnahme an den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses beträgt das Sitzungsgeld 50 € je halben Tag und 75 € je vollen Tag Sitzungsdauer. |
| (3) | 1Gemeinderatsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls. 2Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 50 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. 3Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 35 € je volle Stunde. 4Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt. |
| (4) | Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes. |
| (5) | Für vom 1. Bürgermeister einberufene und geleitete Fraktionssprechersitzungen zur Vorbereitung von Beratungen des Gemeinderats, um die Sitzungsarbeit sachgerecht zu gestalten und zu erleichtern, wird eine Pauschalentschädigung von 30 € gewährt. |
Der erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.
Der zweite und der dritte Bürgermeister sind Ehrenbeamte.
1Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 19.05.2020 außer Kraft.