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Chieminger Nachrichten
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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BebPl Hart

28. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Hart“

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeinderat der Gemeinde Chieming hat in seiner Sitzung am 09.02.2021 beschlossen den Bebauungsplan „Hart“ in Verlängerung der Ortsstraße Forstweg in Hart zu ändern und zu erweitern. Der Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Auslegung wurde vom Gemeinderat am 21.03.2023 gefasst.

Betroffen von der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes ist das Grundstück Flurnummer 311/14 der Gemarkung Hart.

Lageplan:

Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht wurde ausgearbeitet von der Planungsgruppe Strasser GmbH aus Traunstein. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit

vom 19.06. bis einschließlich 20.07.2023

im Rathaus der Gemeinde Chieming, Hauptstraße 20, Zimmer 0.9, öffentlich aus.

Es sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:

1.

Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter

2.

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom 17.05.2023

3.

Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB

  • Bund Naturschutz vom 24.06.2021 und Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde vom 24.06.2021 zu den Schutzgütern Tiere, Boden und Landschaft

  • Landratsamt Traunstein, Wasserrecht und Bodenschutz vom 25.06.2021 und Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 26.06.2021 zum Schutzgut Wasser und Boden

Der Planentwurf mit Begründung, sowie die umweltbezogenen Informationen sind auch im Internet unter www.chieming.de einzusehen. Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter

https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung/ einsehbar.