Wie andere technische Anlagen müssen auch Trinkwasser-Installationen regelmäßig gewartet werden. Dies betrifft insbesondere die Sicherheits- und Sicherungsarmaturen, aber auch andere wichtige Funktionsteile wie Dichtelemente, Entnahmearmaturen, Strahlregler usw. Undichte Spülkästen und Armaturen können oft unbemerkt große, unnötige Wasserverluste zu Lasten des Verbrauchers entstehen lassen.
In Trinkwasser-Installationen, die Trinkwasser an die Öffentlichkeit abgeben, ist das Gesundheitsamt berechtigt, Trinkwasserproben zur Überwachung der Einhaltung der strengen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung durchzuführen. Hier aufgedeckte Mängel in der Trinkwasserqualität haben fast immer ihre Ursache in einem mangelnden Wartungszustand der häuslichen Trinkwasseranlage.
Trinkwasser ist ein verderbliches Lebensmittel und kann deshalb nur begrenzte Zeit in der Trinkwasser-Installation verweilen, ohne seine Lebensmittelqualität zu verlieren. Es wird daher empfohlen, insbesondere die Teile der Trinkwasser-Installation, die keiner regelmäßigen Nutzung unterliegen, wie abgelegene Entnahmestellen in Kellern oder Garagen, aber auch Gästezimmern, regelmäßig zu nutzen, um durch Erneuerung des in den Rohrleitungen enthaltenen Trinkwassers die Trinkwasserqualität sicherzustellen. Bei metallenen Rohrleitungen wird dabei gleichzeitig ein wichtiger Beitrag zum langfristigen Korrosionsschutz geleistet.
Als pflegebedürftigstes Bauteil erweist sich dabei der nicht rückspülbare
Kerzenfilter. Sein Filtereinsatz muss bei Bedarf, spätestens aber alle sechs Monate erneuert werden. Diese Arbeit darf an sich auch der
Betreiber der Anlage selbst ausführen. Festsitzende Filtertassen und die Angst „etwas kaputt zu machen“ veranlassen zahlreiche Hausbesitzer, hier selbst nicht Hand anzulegen. Beim Austausch des Filtereinsatzes der Filterkerze ist ein hygienisch einwandfreies Vorgehen ein Muss.
Bei Rückspülbaren Wasserfiltern sollten alle 3 Monate eine Reinigung durch Rückspülung erfolgen.