Nach Art. 9 Abs. 4 Bayer. Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG); Art. 35 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) wählen die Mitglieder der Schulverbandsversammlung aus ihrer Mitte für die Dauer von höchstens sechs Jahren einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter werden gem. Art. 33 Abs. 3 KommZG in geheimer Wahl ermittelt.
Stefan Reichelt ist mit Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen zum Vorsitzenden desSchulverbandes gewählt.
Gerhard Wirnshofer ist mit Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen zum stellvertretenden Vorsitzenden des Schulverbandes gewählt.
Beschluss:
Die Verbandsversammlung prüft die Jahresrechnung unter Leitung des stellvertretenden Verbandsvorsitzenden.