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Chieminger Nachrichten
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Der 1. Bürgermeister veröffentlicht die vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2023 gefassten Beschlüsse:

Öffentlicher Teil

Haushaltsvollzug;

Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2022

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den im Haushaltsjahr 2022 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben der Gemeinde Chieming und genehmigt diese gemäß Art. 66 Abs. 1 der Gemeindeordnung.

Haushaltsvollzug;

Vorlage der Jahresrechnung 2022

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den Ergebnissen der Jahresrechnung 2022, welche in der Anlage zur Niederschrift aufgeführt sind.

13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Chieming für den Bereich Forstweg in Hart; Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange ohne Einwendungen:

1.

Landratsamt Traunstein, Verkehrswesen vom 25.05.2021

2.

Regierung von Oberbayern, Brandschutz vom 26.05.2021

3.

Landratsamt Traunstein, Tiefbauverwaltung vom 10.06.2021

4.

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vom 15.06.2021

5.

Regierung von Oberbayern, höhere Landesplanungsbehörde vom 16.06.2021

6.

Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH vom 17.06.2021

7.

Gemeinde Seeon-Seebruck vom 18.06.2021

8.

Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 18.06.2021

9.

Landratsamt Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde vom 21.06.2021

10.

Stadt Traunreut vom 24.06.2021

11.

Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 25.06.2021

Der Gemeinderat hat ferner Kenntnis davon, dass folgende Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahme abgegeben haben:

1.

Abwasser- und Umweltverband Chiemsee

2.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten

3.

Landratsamt Traunstein, Kreisbrandrat

4.

Bayerischer Bauernverband, Traunstein

5.

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

6.

DB Services Immobilien GmbH, München

7.

Landratsamt Traunstein, Kreisheimatpfleger

8.

Bayernwerk Netz GmbH, Kolbermoor

9.

Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, Traunreut

10. Kreishandwerkerschaft Traunstein

11.

Landratsamt Traunstein, Kommunalaufsicht

12.

Landratsamt Traunstein, Immissionsschutz

13.

Deutsche Post Immobilien GmBH, München

14.

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Landshut

15.

Landratsamt Traunstein, Gesundheitsamt

16.

Vermessungsamt Traunstein

17.

Gemeinde Nußdorf

18.

Gemeinde Grabenstätt

19.

Stadt Traunstein

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Harter Gruppe vom 26.05.2021 Az. Chg./610/02/2 und der Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, Wasserrecht und Bodenschutz vom 25.06.2021 Az. 4.16-6400.03-210046. Die Stellungnahmen werden auf der Ebene des Bebauungsplanes berücksichtigt.

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein vom 24.06.2021 Az. 4.141-6102.03-210006 und der Stellungnahme vom Bund Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Traunstein vom 24.06.2021. Den Stellungnahmen wird Rechnung getragen. Nach Abstimmung mit dem Eigentümer wurde die bebaubare Fläche zur Schaffung eines 15m breiten Fröschedkorridors reduziert. Der Planteil und die Begründung ist entsprechend der aktualisierten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vom 17.05.2023 anzupassen.

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft vom 25.06.2021 Az. AELFTS-SN-4611-10-6-2. Der Stellungnahme wird Rechnung getragen. Die Ausgleichsfläche wurde aufgrund der notwendigen Änderungen unmittelbar im Bereich südlich der

Bauparzelle vorgesehen. Die Aussage im Umweltbericht auf Seite 22 ist wie folgt zu ändern: „Die landwirtschaftliche Bodennutzung erfolgt im Rahmen der sog. „guten fachlichen Praxis“, die durch Fachrecht und Cross Compliance sowohl den Erhalt von Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand als auch die Einhaltung von Mindestanforderungen in der Betriebsführung (z.B. Nitratrichtlinie) vorschreibt, sodass Beeinträchtigungen als gering erheblich einzustufen sind.“

13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Chieming für den Bereich Forstweg in Hart; Billigungs- und Auslegungsbeschluss Beschluss:

Der Gemeinderat billigt den Planentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Forstweg in Hart. Nach Einarbeitung des Beschlusses 2021/090-1 ist der Planentwurf auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Planentwurf erhält das Fassungsdatum 13.06.2023. Die Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren nochmals zu beteiligen.

Bauantrag auf Neubau eines Gruppenraums und Überdachung für den roten Bauwagen sowie Versetzung des roten Bauwagens und Abriss und Entsorgung des kleinen Garderoben-Bauwagens auf dem Flurstück Nr. 296 der Gemarkung Hart, Kellerstraße in Chieming/Hart

Beschluss:

Zum Bauantrag auf Neubau eines Gruppenraums und Überdachung für den „roten Bauwagen“, Versetzung des bestehenden „roten Bauwagens“ und Abriss und Entsorgung des kleinen Garderoben Bauwagens auf dem Grundstück Flurstück Nr. 296 der Gemarkung Hart, Kellerstraße in Chieming/Hart wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Bauantrag zur Ergänzung eines Zwischenbaus und eines Erkers zu Wohnzwecken zum Bauantrag vom 18.04.2017 mit dem Aktenzeichen 4.40-B-341-2017 auf dem Grundstück Quellenweg 11 a in Chieming Beschluss:

Zum Bauantrag zur Ergänzung eines Zwischenbaus und eines Erkers zu Wohnzwecken zum Bauantrag vom 18.04.2017 mit dem Aktenzeichen 4.40-B-341-2017 auf dem Grundstück Quellenweg 11 a in Chieming wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Bauantrag auf Sanierung und Erweiterung eines Wochenendhauses auf dem Grundstück Grabenstätter Straße 9 in Chieming

Beschluss:

Zum Bauantrag auf Sanierung und Erweiterung eines Wochenendhauses auf dem Grundstück Grabenstätter Straße 9 in Chieming wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Es ist sicherzustellen, dass das bestehende Gebäude weiterhin nur als Wochenendhaus genutzt wird. Eine erneute Erweiterung wird nicht in Aussicht gestellt. Der Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Chiemseeufer“ hinsichtlich Baugrenzen und Dachneigung wird zugestimmt.