Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfes zur Flächennutzungsplanänderung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Gemeinderat der Gemeinde Chieming hat in seiner Sitzung am 09.02.2021 beschlossen für den Bereich des Grundstücks Flurnummer 311/14 der Gemarkung Hart den Flächennutzungsplan zu ändern um das bestehende Wohngebiet zu erweitern.
Der Änderungsbereich befindet sich in Verlängerung der Ortsstraße „Forstweg“ in Hart und umfasst eine Größe von ca. 0,16 ha. Für den Änderungsbereich ist die Darstellung als Allgemeines Wohngebiet (WA) und Ausgleichsfläche vorgesehen.
Lageplan:
Den Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht hat die Planungsgruppe Strasser GmbH aus Traunstein erstellt. Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 13.06.2023 und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Flächennutzungsplanes sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit
vom 03.07. bis einschließlich 04.08.2023
im Rathaus der Gemeinde Chieming, Hauptstraße 20, Bauverwaltung, Zimmer 0.9 öffentlich aus.
Es sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar:
| 1. | Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter | |
| 2. | spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom 17.05.2023 | |
| 3. | Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB | |
| • | Bund Naturschutz vom 24.06.2023 und Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde vom 24.06.2021 zu den Schutzgütern Tiere, Boden und Landschaft |
| • | Landratsamt Traunstein, Wasserrecht und Bodenschutz vom 25.06.2021 zum Schutzgut Wasser und Boden |
Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht, sowie die umweltbezogenen Informationen sind auch im Internet unter www.chieming.de einzusehen. Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter
https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung/ einsehbar.