Beschluss:
Die Schulverbandsversammlung hat Kenntnis von den im Rechnungsjahr 2024 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und genehmigt diese gemäß Art. 66 Abs. 1 der Gemeindeordnung.
Vorlage der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024
Beschluss:
Die Schulverbandsversammlung hat Kenntnis vom Ergebnis der Jahresrechnung 2024, welche in der Anlage zur Niederschrift aufgeführt ist. Es werden keine Einwände erhoben.
Genehmigung der Annahme der im Jahr 2024 eingegangenen Spenden
Beschluss:
Die Schulverbandsversammlung genehmigt die Annahme der im Jahr 2024 eingegangenen Spenden.