Öffentlicher Teil
Haushaltsvollzug;
Erlass der Nachtragshaushaltssatzung 2023 Beschluss:
für das Haushaltsjahr 2023
Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Chieming folgende Nachtragshaushaltssatzung:
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Bauantrag auf Abbruch Wintergarten, Anbau zweier Balkone auf der Südseite sowie Verlängerung des Daches auf dem Grundstück Theresienstraße 12 in Chieming
Beschluss:
Zum Bauantrag auf Abbruch Wintergarten, Anbau zweier Balkone auf der Südseite sowie Verlängerung des Daches auf dem Grundstück Theresienstraße 12 in Chieming wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.