Öffentlicher Teil
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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Bauantrag auf Erstellung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Manholding 12 d in Chieming / Manholding
Beschluss:
Zum Bauantrag auf Erstellung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Manholding 12 d in Chieming / Manholding wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird unter folgenden Voraussetzungen in Aussicht gestellt:
| - | Die geplante Steinmauer mit einer Höhe von max. 1,00 m muss einen Abstand von mind. 2,00 m zum Kanal einhalten |
| - | Um die Erschließung sicherzustellen, ist für die Grundstücke Flurstück Nr. 1156/1 und 1353/6, Gemarkung Hart ein Geh- und Fahrtrecht erforderlich |
Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, bei vorliegenden Voraussetzungen das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Erstellung eines Einfamilienhauses zu erteilen und den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuzustimmen.