Öffentlicher Teil
Bestellung von Beauftragten und Festlegung von Art und Umfang der übertragenen Aufgaben;
Beauftragte für Kinder, Jugend und Familie;
Beschluss:
Der Gemeinderat bestellt Christoph Siglreitmaier und Gabriele Leonhardt zu Beauftragten für Kinder, Jugend und Familie.
Der Aufgabenbereich ergibt sich aus der als Anlage zum Beschluss beigefügten Aufgabenbeschreibung. Die Beauftragten stimmen sich bezüglich der Wahrnehmung ihrer Aufgaben untereinander ab.
Bestellung von Beauftragten und Festlegung von Art und Umfang der übertragenen Aufgaben;
Asyl und Migration
Beschluss:
Der Gemeinderat bestellt Sebastian Heller zum Asyl- und Migrationsbeauftragten. Der Aufgabenbereich ergibt sich aus der als Anlage zum Beschluss beigefügten Aufgabenbeschreibung.
Bestellung von Beauftragten und Festlegung von Art und Umfang der übertragenen Aufgaben;
Senioren und Menschen mit Behinderung
Beschluss:
Der Gemeinderat bestellt Barbara Sailer zur Beauftragten für Senioren und Menschen mit Behinderung. Der Aufgabenbereich ergibt sich aus der als Anlage zum Beschluss beigefügten Aufgabenbeschreibung.
Bestimmung des Stellvertreters des 1. Bürgermeisters zur Vertretung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Harter Gruppe
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Sachverhalt:
Mit Zustimmung des stellvertretenden 2. Bürgermeisters und der 3. Bürgermeisterin wird
Heinrich Wallner
zum Stellvertreter des 1. Bürgermeisters in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Harter Gruppe bestellt.
Haushaltsvollzug;
Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2025
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis von den im Haushaltsjahr 2025 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben der Gemeinde Chieming und genehmigt diese gemäß Art. 66 Abs. 1 der Gemeindeordnung.
Haushaltsvollzug;
Vorlage der Jahresrechnung 2025
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis von den Ergebnissen der Jahresrechnung 2025, welche in der Anlage zur Niederschrift aufgeführt sind.
25. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Egerer für den Bereich der Grundstück Eichfeldstraße 17 und 19 in Egerer; Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen nach § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 BauGB
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis von den Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange ohne Einwendungen:
| 1. | Landratsamt Traunstein, Verkehrsrecht vom 02.04.2026 |
| 2. | Landratsamt Traunstein, Tiefbauverwaltung vom 08.04.2026 |
| 3. | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft vom 15.04.2026 |
| 4. | Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Traunstein vom 20.04.2026 |
| 5. | Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, München vom 20.04.2026 |
| 6. | Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde vom 28.04.2026 |
| 7. | Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 30.04.2026 |
| 8. | Energienetze Bayern, Traunreut vom 12.05.2026 |
| 9. | Regionaler Planungsverband Südostoberbayern, Altötting vom 12.05.2026 |
Der Gemeinderat hat ferner Kenntnis davon, dass folgende Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahme abgegeben haben:
| 1. | Bayerischer Bauernverband, Traunstein |
| 2. | Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Traunstein |
| 3. | Landratsamt Traunstein, Brandschutzdienststelle |
| 4. | Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern, München |
| 5. | Landratsamt Traunstein, Gesundheitsamt |
| 6. | Zweckverband zur Wasserversorgung der Harter Gruppe, Siedenberg |
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Traunstein vom 08.04.2026. Die Stellungnahme wird dem Antragsteller zur Kenntnisnahme übersandt.
Es sind keine Ergänzungen der Planung erforderlich.
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde vom 28.04.2026 Az. 4.40-BLP-19-2026. Dem Gemeinderat ist bewusst, dass der bestehende Grünstreifen ein wichtiges gestalterisches Element an dieser Stelle darstellt. Gleichzeitig benötigt die Firma aber dringend mehr Platz auf dem Firmenareal, dessen Entwicklungsmöglichkeiten aber beschränkt sind. Für die weitere Entwicklung des Unternehmens ist aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse der Bebauungsplan in der aktuell ausgeführten Version erforderlich. Der Bebauungsplan setzt einen schmaleren Grünstreifen als bisher entlang der Grenze des Gewerbegebietes fest, um eine gestalterische Trennung und Gliederung zu sichern. Änderung der Planungen sind nicht erforderlich.
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, München vom 30.04.2026 Az. P-2008-268-4. Die Stellungnahme wird dem Antragsteller zur Kenntnisnahme übersandt. Änderungen der Planung sind nicht erforderlich.
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme der Deutschen Bahn AG, München vom 30.04.2026 Az. TOEB-BY-26-232210 und der DB Energie GmbH, München vom 30.04.2026 Az. F-EIB-S Ba (407). Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Bahnstromleitung einschließlich Schutzstreifen wird im Bebauungsplan nachrichtlich dargestellt; ergänzend werden Hinweise zu den bestehenden Nutzungsbeschränkungen und Abstimmungspflichten innerhalb des Schutzstreifens aufgenommen. Zusätzlich werden die Stellungnahmen dem Antragsteller zur Kenntnisnahme und Beachtung übersandt.
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH, Landshut, vom 07.05.2026. Die Stellungnahme wird dem Antragsteller zur Kenntnisnahme und Beachtung übersandt.
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 13.05.2026, Az. 1-4622-TS Chi-7724/2026. Die Stellungnahme wird dem Antragsteller zur Kenntnisnahme und Beachtung übersandt.
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Erzbischöflichen Ordinariats München vom 11.05.2026, Az. BLP-2026-03345. Die Änderung des Bebauungsplanes führt nicht zu einer Änderung der Tiefe der Abstandsflächen. Änderungen der Planung sind nicht erforderlich.
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, SG 4.16 Wasserrecht und Bodenschutz, Traunstein, vom 06.05.2026, Az. 4.16-6400.03-220062.
Die Stellungnahme wird dem Antragsteller zur Kenntnisnahme und Beachtung übersandt.
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, höhere Landesplanungsbehörde, München, vom 06.05.2026, Az. ROB-2-8314.24_01_TS-3-31-4. Es wird festgestellt, dass Erfordernisse der Raumordnung der 25. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Egerer I“ nicht entgegenstehen.
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme der Vodafone GmbH, Unterföhring, vom 11.05.2026, Az. S01465361. Die Stellungnahme wird berücksichtigt. Die Stellungnahme wird dem Antragsteller zur Kenntnisnahme und Beachtung übersandt.
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde, vom 12.05.2026. Es wird festgestellt, dass die bestehenden Festsetzungen zum Immissionsschutz von den geplanten Änderungen nicht berührt werden und sich aus fachlicher Sicht keine weiteren Anregungen oder Hinweise ergeben.
25. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Egerer für den Bereich der Grundstück Eichfeldstraße 17 und 19 in Egerer; Satzungsbeschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Egerer I“ für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 1654/9, 1654/18 und 1656/18 jeweils der Gemarkung Chieming auf Grundlage des vom Planungsbüro BEGS aus Traunstein ausgearbeiteten Entwurfes mit Begründung unter Einarbeitung des Beschlusses 2026/061-1 als Satzung. Der Bebauungsplan erhält das Fassungsdatum 09.06.2026.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Bauantrag auf Neubau eines Hackschnitzellagers mit Holzlege und Errichtung einer PV-Anlage auf dem Grundstück Tabinger Straße 7 in Chieming / Hart
Beschluss:
Zum Bauantrag auf Neubau eines Hackschnitzellagers mit Holzlege und Errichtung einer PV-Anlage auf dem Grundstück Tabinger Straße 7 in Chieming / Hart wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.