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Chieminger Nachrichten
Ausgabe 15/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Chieming

für das Haushaltsjahr 2023

I.

Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Chieming folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 2

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Chieming, den 06.07.2023

Gemeinde Chieming
Reichelt
1. Bürgermeister

II.

Gleichzeitig liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO die Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich innerhalb der Geschäftszeiten im Rathaus Chieming, Zimmer 1.14, zur Einsicht auf.