Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.07.2023 eine Änderung der gemeindlichen Kurbeitragssatzung beschlossen. Der 1. Bürgermeister hat die Satzung am 28.07.2023 ausgefertigt. Die Satzungsänderung wird hiermit bekannt gemacht:
Aufgrund des Art. 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Chieming folgende Satzung:
§ 1 Änderung
Die Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags vom 09.10.2001, bekannt gemacht in den Chieminger Nachrichten Nr. 41 vom 12.10.2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 19.12.2012, bekannt gemacht in den Chieminger Nachrichten Nr. 51/52 vom 21.12.2012 wird wie folgt geändert:
In § 2 wird ein neuer Abs. 2 eingefügt:
(2) Der Beitrag beträgt pro Aufenthaltstag
| 1. | für Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr 1 € |
| 2. | für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr 0,50 €. |
| 3. | Schwerbehinderte ab 80 % Grad der Behinderung sowie Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind kurbeitragsfrei. |
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.