Öffentlicher Teil
Haushaltsvollzug;
Erlass der Nachtragshaushaltssatzung 2026
Haushaltssatzung der Gemeinde Chieming
für das Haushaltsjahr 2026
Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Chieming folgende Nachtragshaushaltssatzung:
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Bauantrag auf Abbruch einer Gartenhütte und Neubaueines Heizgebäudes für die bestehenden Wohngebäude auf dem Grundstück Berghofstraße 3 und 5 in Chieming
Zum Bauantrag auf Abbruch einer Gartenhütte und Neubau eines Heizgebäudes für die bestehenden Wohngebäude auf dem Grundstück Berghofstraße 3 und 5 in Chieming wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flurstück Nr. 1475 Gemarkung Chieming in Chieming / Stöttham
Zum Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flurstück Nr. 1475 Gemarkung Chieming in Chieming / Stöttham wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Stöttham“ bezüglich der Wandhöhe der Garage sowie der Überschreitung der Baugrenze wird zugestimmt.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung(BayBO); Bauantrag auf Neubau eines Senioren- und Pflegequartiers auf dem Grundstück Max-Kurz-Straße 16 in Chieming
Zum Bauantrag auf Neubau eines Senioren- und Pflegequartiers auf dem Grundstück Max-Kurz-Straße 16 in Chieming wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Der Gemeinderat stellt fest, dass die gegenüber dem Vorhaben- und Erschließungsplan vorgesehenen Änderungen im Wesentlichen brandschutzrechtlich bedingt oder untergeordnetsind und die dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenzentrum Chieming“ zugrunde liegende Planung im Wesentlichen nicht verändern. Eine Änderung des Durchführungsvertrages oder des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist daher nicht veranlasst.
Einer Befreiung von den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Seniorenzentrum Chieming“ bezüglich der Überschreitung der Baugrenzen durch die Außentreppen, der Balkone, die Luftwärmepumpen, die Mülleinhausung, die Fahrradbox und der Fertiggarage für den Elektro Hausanschlussraum wird zugestimmt.