Beginn des Berufslebens: Einsteiger erhalten Versicherungsnummernachweis
Datum: 19.08.2025
Mit dem Ende der Schulzeit beginnt für viele Jugendliche der Start ins Berufsleben. Als Berufseinsteiger erhalten sie dann ihren Versicherungsnummernachweis. Er wird nur einmal vergeben und bleibt ein Leben lang gültig.
Versicherungsnummernachweis gibt es kostenfrei
Mit der Anmeldung ihres Arbeitgebers wird der Versicherungsnummernachweis in der Regel automatisch zugesandt. Sollte dies nicht der Fall sein, kann er bei der Deutschen Rentenversicherung oder der Krankenkasse angefordert werden. Gebühren entstehen dabei keine. Das gilt nicht nur für das erste Beschäftigungsverhältnis, sondern generell für alle Personen, die einen Versicherungsnummernachweis benötigen.
Es gibt jedoch im Internet Anbieter, die die Ausstellung des Versicherungsnummernachweises als kostenpflichtige Dienstleistung anbieten und dafür Gebühren erheben. Dieses Geschäftsmodell ist nicht verboten. Die Anbieter müssen jedoch kenntlich machen, dass sie nicht als Behörde handeln, sondern als private Anbieter. Hierauf weist die die Deutsche Rentenversicherung hin.
Daten auf Richtigkeit überprüfen
Neben der Versicherungsnummer enthält der Ausweis den oder die Vornamen, den Familiennamen, den Geburtsnamen, das Ausstellungsdatum, die persönliche Versicherungsnummer und das Geburtsdatum, aus dem sich der spätere Rentenbeginn ableitet. Außerdem geht aus dem Dokument hervor, welcher Rentenversicherungsträger zuständig ist. Die persönlichen Daten sind auch als QR-Code auf dem Ausweis gespeichert. Sollten er verloren gehen, zerstört oder unbrauchbar werden, kann er über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung erneut beantragt werden. Auch dieser Service kostet nichts.
Versicherte sollten die auf dem Versicherungsnummernachweis angegebenen Daten auf Richtigkeit überprüfen. Denn nur wenn alle Angaben stimmen, können die Beiträge für die spätere Rente richtig verbucht werden. Wer einen Fehler findet, sollte bei seinem Rentenversicherungsträger unverzüglich eine Korrektur beantragen.
Muster eines Versicherungsnummernachweises:
Hinweis:
Bei Namensänderungen, Verlust, Zerstörung kann der Versicherungsnummernachweis über die Online-Services der Deutschen Rentenversicherung unter www.deutsche-rentenversicherung.de/onlineservices erneut beantragt werden.
Auszubildende: Vom ersten Tag an abgesichert
Datum: 21.08.2025
In diesen Tagen beginnt für viele das erste Ausbildungsjahr.
Gut zu wissen: Auszubildende sind ab Tag eins in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Dieser Schutz erstreckt sich von Leistungen zur Rehabilitation über Erwerbsminderungsrenten bis hin zu Hinterbliebenenrenten, so die Deutsche Rentenversicherung.
Auszubildende vom ersten Tag an abgesichert
Während der Ausbildung verdienen junge Menschen meist wenig Geld. Neben Steuern müssen die Auszubildenden auch Abgaben für die Sozialversicherung zahlen - unter anderem für die Rentenversicherung. Diese Beiträge sind aber gut angelegt, denn damit sorgen die Jugendlichen bereits für ihr Alter vor. Zudem können die Berufseinsteigenden weitere Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Fall der Fälle abrufen.
Wann springt die Rentenversicherung ein?
Auszubildende sind vom ersten Tag ihrer Ausbildung an gegen die Risiken eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit abgesichert. Außerdem haben sie Anspruch auf Rehabilitationsleistungen oder - wenn gar nichts mehr geht - auf eine Erwerbsminderungsrente. Bei einem tödlichen Arbeitsunfall sind auch die Angehörigen abgesichert: Die Rentenversicherung zahlt Renten an Witwen, Witwer, eingetragene Lebenspartner oder Waisen ihrer Versicherten. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr gilt diese Absicherung auch bei Freizeitunfällen und Krankheiten.
Information und Beratung
Weitere Informationen enthält die kostenfreie Broschüre "Berufsstarter und die Rente", die unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden kann.