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Chieminger Nachrichten
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Der 1. Bürgermeister veröffentlicht die vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung vom 13.12.2022 gefassten Beschlüsse:

Öffentlicher Teil

Änderung des Bebauungsplanes Max-Kurz-Straße für den Bereich des Grundstücks Flurnummer 93/3 der Gemarkung Chieming; Aufstellungsbeschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Max-Kurz-Straße für den Bereich des Grundstücks Flurnummer 93/3 der Gemarkung Chieming auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 25.03.2022 im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst. Die entstehenden Kosten im Zuge der Baulandausweisung sind vom Antragsteller zu übernehmen.

Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 37 und 57 der Gemarkung Hart im Ortsteil Hart Ecke Tabinger Straße/Kreisstraße TS 47 und Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellungsbeschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke Flurnummern 37 und 57 der Gemarkung Hart und die Änderung des Flächennutzungsplanes unter folgenden Bedingungen:

1.

Für die Oberflächenentwässerung der Erschließungsstraße ist ein Entwässerungskonzept zu erstellen. Für die ggf. erforderliche Ableitung in das Regenrückhaltebecken sind die Leitungen dinglich zu sichern.

2.

Die Grundstücksflächen der Erschließungsstraße einschließlich notwendiger Sichtdreiecke werden von der Gemeinde zum Preis von 15,00 €/m² erworben.

3.

Eine schalltechnische Untersuchung ist zu erstellen u.a. zur Vermeidung von Einschränkungen der Gewerbebetriebe. Im Nahbereich der Kreisstraße TS 47 ist ggf. auch der Verkehrslärm zu beachten.

4.

Die entstehenden Kosten im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sind von den Antragstellern zu übernehmen.

Bauantrag auf 1. Neubau Hackschnitzel-/Strohlager, Anbau an Halle Bestand 2. Neubau Krankenbucht auf Stroh, Anbau an Milchviehstall Bestand 3. Stallanbau mit Außenliegeboxen und Laufhof nach Bio-Richtlinien, Entmistung mit Saugroboter auf dem Grundstück Schützing 1 in Chieming/Schützing

Beschluss:

Zum Bauantrag auf 1. Neubau Hackschnitzel-/Strohlager, Anbau an Halle Bestand wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt, da dem Bauvorhaben öffentliche Belange entgegenstehen.

Zu 2. Neubau Krankenbucht auf Stroh Anbau an Milchviehstall Bestand und 3. Stallanbau mit Außenliegeboxen und Laufhof nach Bio-Richtlinien, Entmistung mit Saugroboter auf dem Grundstück Schützing 1 in Chieming/Schützing wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Antrag auf Vorbescheid auf Anbau und Erweiterung der bestehenden Einliegerwohnung auf dem Grundstück Buchenweg 4 in Chieming

Beschluss:

Zum Antrag auf Vorbescheid auf Anbau und Erweiterung der bestehenden Einliegerwohnung auf dem Grundstück Buchenweg 4 in Chieming wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Bezüglich der erforderlichen Befreiungen zur Überschreitung der Baugrenze und der Dachform von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Traunschlacht-Wolfsgrube“ wird die Zustimmung erteilt.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Beteiligung am bayerischen Streuobstpakt / "Streuobst für alle"

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Beteiligung der Gemeinde am Bayerischen Streuobstpakt / „Streuobst für alle“ vom 22.11.2022 und stimmt diesem zu. Die Gemeinde beteiligt sich am Förderprogramm und beantragt eine Zuwendung für einhundert Obstbäume zur Pflanzung auf eigenen oder Flächen Dritter.

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Potential- und Investitionsanalyse für Photovoltaik-Anlagen auf gemeindeeigenen Dächern von Chieming

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der durchgeführten Potential- und Investitionsanalyse und dem voraussichtlichen Investitionsbedarf zur Errichtung von PV-Anlagen auf kommunalen Dächern. Im Haushaltsplan für das Jahr 2023 sind Ansätze von insgesamt maximal in Höhe von 430.000 €, brutto, vorzusehen. Sollte der Gesamtbetrag im Haushalt für das Jahr 2023 nicht finanzierbar sein, sollen PV-Anlagen nach Höhe der verfügbaren Mittel in folgender Reihenfolge installiert werden:

1) Bauhofgebäude 2) Verbandschule – Turnhalle 3) Rathaus 4) Haus der Vereine Ising 5) Haus der Vereine Hart