Vollzug des Bayer. Feuerwehrgesetzes (BayFwG);
Bestätigung der Neuwahl des Ersten Kommandanten sowie des Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hart
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Wahlergebnis der Kommandantenwahl der Freiwilligen Feuerwehr Hart vom 06.01.2026. Im Einvernehmen mit dem Kreisbrandrat wird gem. Art. 8 Abs. 4 Satz 1 und 5 BayFwG die Wahl von Simon Endlicher zum Ersten und Hubert Posch zum stellvertretenen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Hart bestätigt.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Bauantrag auf Aufstockung der Garage zum Einbau einer zweiten Wohnung sowie Umbau und Sanierung des bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Bergmoosstraße 8 in Chieming / Stöttham
Beschluss:
Zum Bauantrag auf Aufstockung der Garage zum Einbau einer zweiten Wohnung sowie Umbau und Sanierung des bestehenden Einfamilienhauses auf dem Grundstück Bergmoosstraße 8 in Chieming / Stöttham wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Stöttham“ bezüglich der Überschreitung der Baugrenze, der Dachneigung sowie der Gebäudeform wird zugestimmt.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO); Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Tabinger Straße 25 in Chieming / Hart
Beschluss:
Zum Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Tabinger Straße 25 in Chieming / Hart wird das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Erschließung der Baugebietserweiterung in Verlängerung der Buchäckerstraße in Egerer; Billigung der Planung
Beschluss:
Der Gemeinderat billigt die Entwurfsplanung des Ingenieurbüros ING Traunreut GmbH für die Erschließung des Baugebietes in Verlängerung der Buchäckerstraße in Egerer in der Fassung vom 10.11.2025.
Straßenbau mit Straßenentwässerung und Errichtung eines Regenrückhaltebeckens in Manholding; Billigung der Planung
Beschluss:
Der Gemeinderat billigt die Vorplanung des Ingenieurbüros ING Traunreut GmbH für den Straßenbau und Entwässerung in Manholding in der Fassung vom 07.01.2026. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt die Ausschreibung der Baumaßnahme vorzubereiten.