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Chieminger Nachrichten
Ausgabe 20/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Zurückschneiden von Hecken und Stauden an Gemeindestraßen

Immer wieder gehen bei der Gemeinde Chieming Beschwerden ein, dass Hecken an den Gemeindestraßen erheblich die Sicht beeinträchtigen.

Alle Grundstückseigentümer sollten darauf achten, dass Bäume, Hecken und Stauden in genügendem Maße zurückgeschnitten werden. Der fließende Verkehr und Fußgänger dürfen durch überhängende Äste und Zweige nicht behindert werden. (siehe Abb.)

Gemäß Art. 29 Abs. 2 BayStrWG sind Anpflanzungen aller Art sowie Zäune, Haufen usw. wenn sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen, zu entfernen.

Insbesondere ist darauf zu achten, dass Ein- und Ausfahrten, Sichtdreiecke, Einmündungs- und Kreuzungsbereiche übersichtlich und einsehbar zu halten sind.

Die Gemeinde kann gemäß Art. 29 Abs. 3 BayStrWG nach vorheriger schriftlicher Ankündigung die Beseitigung von Anlagen verlangen, welche die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen.

Beseitigt der Eigentümer entsprechende Anlagen nicht selbst, so geschieht dies durch die Straßenbaubehörde (Gemeinde).

Die Eigentümer haben nach den einschlägigen Vorschriften die Beseitigung zu dulden, wobei dem Eigentümer die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt werden müssen.