Titel Logo
Chieminger Nachrichten
Ausgabe 20/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Im Rahmen der Landtagswahlen werden im Urnenwahlbezirk Chieming 0002 Stimmzettel für wahlstatistische Auszählungen verwendet, auf denen Geschlecht und Geburtsjahresgruppe vermerkt sind (repräsentative Wahlstatistik).

Das Verfahren ist nach Art. 91 Abs. 2 des Gesetzes über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheid (Landeswahlgesetz) in Verbindung mit § 87 der Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung) zulässig.

Die Verwendung dieser Stimmzettel gefährdet das Wahlgeheimnis nicht.

Der Stimmkreisleiter