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Chieminger Nachrichten
Ausgabe 20/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Der 1. Bürgermeister veröffentlicht die vom Gemeinderat in der öffentlichenSitzung vom 19.09.2023 gefassten Beschlüsse:

Öffentlicher Teil

13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Chieming für den Bereich Forstweg in Hart; Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange ohne Einwendungen:

1.

Landratsamt Traunstein, Tiefbauverwaltung vom 19.06.2023

2.

Zweckverband zur Wasserversorgung der Harter Gruppe, Siedenberg vom 19.09.2023

3.

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung vom 27.06.2023

4.

Gemeinde Grabenstätt vom 23.06.2023

5.

Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 05.07.2023

6.

Gemeinde Seeon-Seebruck vom 06.07.2023

7.

Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, Traunreut vom 07.07.2023

8.

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vom 13.07.2023

9.

Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH, Unterföhring vom 14.07.2023

10.

Stadt Traunreut vom 10.07.2023

11.

Landratsamt Traunstein, Immissionsschutz- und Abfallrecht vom 18.07.2023

12.

Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 18.07.2023

Der Gemeinderat hat ferner Kenntnis davon, dass folgende Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahme abgegeben haben:

1.

Abwasser- und Umweltverband Chiemsee, Rimsting

2.

Landratsamt Traunstein, Brandschutzdienststelle

3.

Bayerischer Bauernverband, Traunstein

4.

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München

5.

Deutsche Bahn AG, München

6.

Bayernwerk Netzt GmbH, Kolbermoor

7.

Landratsamt Traunstein, Verkehrsrecht

8.

Landratsamt Traunstein, Bauleitplanung

9.

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Landshut

10.

Landratsamt Traunstein, Gesundheitsamt

11.

Staatliche Bauamt Traunstein

12.

Gemeinde Nußdorf

13.

Stadt Traunstein

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein – Bereich Forsten vom 22.06.2023 Az. 4611-10-7-7. Der Stellungnahme wird bereits auf Ebene des Bebauungsplanes Rechnung getragen. Siehe hierzu die 28. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Hart“. Mit Stellungnahme vom 07.06.2021 wurde dem Bebauungsplan bereits zugestimmt.

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft vom 05.07.2023 Az. AELF-TS-L2.2-4611-10-17-2. Die Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Fläche wurden auf das Notwendigste begrenzt und die Bauparzelle im Zuge des geplanten Frösche Korridors und der Ausgleichsfläche reduziert. Eine nochmalige Planänderung wird nicht veranlasst.

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, Untere Naturschutzbehörde vom 06.07.2023 Az. 4.141-6102.03-210006 und der Stellungnahme vom Bund Naturschutz in Bayern e.V., Traunstein vom 11.07.2023. Den Stellungnahmen wird auf der Ebene der 28. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Rechnung getragen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 12.07.2023 Az. 1-4621-TS Chi-13849/2023 und des Landratsamtes Traunstein, Wasserrecht und Bodenschutz vom 18.07.2023 Az. 4.16-6400.03-210054. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Chieming für den Bereich Forstweg in Hart; Feststellungsbeschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat stellt die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Chieming im Bereich Hart auf Grundlage des vom Planungsbüro Strasser GmbH aus Traunstein ausgearbeiteten Änderungsplanes in der Fassung vom 13.06.2023 fest.

17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Chieming im Bereich Hart; Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange ohne Einwendungen:

1.

Gemeinde Grabenstätt vom 10.05.2023

2.

Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 22.05.2023

3.

Landratsamt Traunstein, Gesundheitsamt vom 22.05.2023

4.

Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 23.05.2023

5.

Landratsamt Traunstein, Wasserrecht und Bodenschutz vom 24.05.2023

6.

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung vom 25.05.2023

7.

Gemeinde Seeon-Seebruck vom 26.05.2023

8.

Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde vom 31.05.2023

9.

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vom 01.06.2023

10.

Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH vom 01.06.2023

11.

Gemeinde Nußdorf vom 02.06.2023

12.

Stadt Traunreut vom 31.05.2023

13.

Regionaler Planungsverband Südostoberbayern vom 19.06.2023

Der Gemeinderat hat ferner Kenntnis davon, dass folgende Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahme abgegeben haben:

1.

Abwasser- und Umweltverband, Rimsting

2.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten

3.

Bayerischer Bauernverband, Traunstein

4.

Bund Naturschutz Kreisgruppe Traunstein

5.

Deutsche Bahn AG, München

6.

Bayernwerk Netz GmbH, Kolbermoor

7.

Landratsamt Traunstein, Brandschutzdienststelle

8.

Landratsamt Traunstein, Tiefbauverwaltung

9.

Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern, München

10.

Staatliches Bauamt Traunstein

11.

Stadt Traunstein

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Harter Gruppe, Siedenberg vom 05.05.2023 und der Stellungnahme das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft vom 09.05.2023 Az. AELF-TS-L2.2-4611-10-15-2. Den Stellung-nahmen wird auf Ebene der Bauleitplanung Rechnung getragen. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 22.05.2023. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 25.05.2023 Az. P-2023-2141-1_S2. In der Begründung bzw. Umweltbericht ist ein entsprechender Hinweis zu den vermuteten Bodendenkmäler aufzunehmen.

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 16.06.2023 Az. ROB-2-8314.24_01_TS-3-15-3. Der Stellungnahme wird Rechnung getragen. Die genannten Fachbehörden werden an der Planung beteiligt. Im parallel aufgestellten Bebauungsplan wird die Textfestsetzung zur Art der baulichen Nutzung dahingehend ergänzt, dass im Nutzungsbereich II Einzelhandelsagglomerationen auch nicht ausnahmsweise zulässig sind. Eine Änderung der Planung ist durch die Stellungnahme nicht veranlasst.

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, Bauamt vom 26.06.2023 Az. 4.40-FNP-8-2023. Im Bebauungsplan wird auf den privaten Grundstücksflächen keine Grünfläche ausgewiesen, die Vorgabe zur Pflanzung von Obstbäumen im südlichen Hangbereich der Baugrundstücke erfolgt durch Festsetzung von Pflanzbindungen.

Aufstellung des Bebauungsplanes "Hart - Gewerbegebiet und Mischgebiet West"; Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis von dem Schreiben einer Bürgerin aus Hart vom 09.06.2023. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Planung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben und behördlichen Leitfäden für die Aufstellung und die Darstellung von Bebauungsplänen. Die relevanten Belange werden angemessen abgewogen.

Zu Punkt 1. und 2: So entspricht z.B. die Plandarstellung den Vorgaben der Planzeichenverordnung und Hinweisen des Bauministeriums. Die im Bebauungsplanvorentwurf dargestellten Höhenlinien geben das Geländeprofil eindeutig erkennbar wieder. Die maximal erlaubten Gebäudehöhen sind ebenfalls eindeutig im Bebauungsplan als solche durch Text und Nutzungsschablonen erkennbar. Der Vorteil der 3D-Darstellungen ist die „perspektivische Darstellung“ der geplanten Bebauung. Das bedeutet, dass der Gemeinderat nicht nur absolute Zahlen (Wandhöhen und Länge der Gebäude) zur Bewertung vorliegen hat, sondern zusätzlich die Ansicht, wie sie sich einem Betrachter von z.B. der Ortseinfahrt aus darstellt. Hierbei wird dem Gemeinderat keine „verzerrte“ Darstellung präsentiert, sondern im Gegenteil eine einem Modell gleichwertige zusätzliche Entscheidungsgrundlage gegeben.

Zu Punkt 3.: Die Planung berücksichtigt die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort und insbesondere das Ortsbild. Die prägende Sichtachse auf die Kirche bleibt erhalten und Festsetzungen zur Höhenbeschränkung in Verbindung mit der Lage in einer Senke (vgl. Höhenlinien des Bebauungsplanes) ermöglichen eine entsprechende Bebauung, ohne dass das Ortsbild in Mitleidenschaft gezogen wird.

Zu Punkt 5.: Eine Grundflächenzahl von 0,8 ist ein in Gewerbegebieten übliches Maß für die möglichen überbaubaren Flächen. Zusätzliche Festsetzungen wirken einer übermäßigen Versiegelung effektiv entgegen. Hierbei sollte beachtet werden, dass auf Grundstücken auf der gegenüberliegenden Straßenseite bereits eine ähnliche Versiegelung stattgefunden hat, ohne das Ortsbild in Mitleidenschaft zu ziehen. Ein entsprechendes Niederschlagswasser-Management (Entwässerungskonzept) wird darüber hinaus bereits in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden erarbeitet.

aktuelle Planung wird das Ortsbild nicht maßgeblich beeinträchtigt und die Wohnnutzung wird nicht durch Schallimmissionen beeinträchtigt (siehe Punkt 5).

Zu Punkt 9.: Entsprechende 3D Ansichten liegen dem Gemeinderat bereits vor.

Zu Punkt 10.: Ortsentwicklung im Sinne der Gemeinde bedeutet auch Veränderungen und das Schaffen von Entwicklungsmöglichkeiten, insbesondere für ansässige Unternehmen. Die weitere Ortsentwicklung wird durch die vorliegende Planung nicht beeinträchtigt. Eine Veräußerung der Flächen steht aufgrund konkreter Absichten der Firma Mayer GmbH nicht zu befürchten.

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange ohne Einwendungen:

1.

Gemeinde Grabenstätt vom 10.05.2023

2.

Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 22.05.2023

3.

Landratsamt Traunstein, Gesundheitsamt vom 22.05.2023

4.

Landratsamt Traunstein, Wasserrecht und Bodenschutz vom 24.05.2023

5.

Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung vom 25.05.2023

6.

Gemeinde Seeon-Seebruck vom 26.05.2023

7.

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern vom 01.06.2023

8.

Gemeinde Nußdorf vom 02.06.2023

9.

Stadt Traunreut vom 31.05.2023

10.

Regionaler Planungsverband Südostoberbayern vom 19.06.2023

11.

Landratsamt Traunstein, Immissionsschutz- und Abfallrecht vom 23.06.2023

Der Gemeinderat hat ferner Kenntnis davon, dass folgende Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahme abgegeben haben:

1.

Abwasser- und Umweltverband, Rimsting

2.

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten

3.

Bayerischer Bauernverband, Traunstein

4.

Bund Naturschutz Kreisgruppe Traunstein

5.

Deutsche Bahn AG, München

6.

Bayernwerk Netz GmbH, Kolbermoor

7.

Landratsamt Traunstein, Brandschutzdienststelle

8.

Vodafone GmbH / Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Landshut

9.

Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern, München

10.

Staatliches Bauamt Traunstein

11.

Stadt Traunstein

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Harter Gruppe, Siedenberg vom 05.05.2023. Der künftige Eigentümer hat der Verlegung der Trinkwasserleitung auf dem Privatgrundstück in Aussicht gestellt. Eine Änderung der Planung ist durch die Stellungnahme nicht veranlasst.

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft vom 09.05.2023 Az. AELF-TS-L2.2-4611-10-15-2. Die Hinweise werden zu Kenntnis genommen. Die als „zu pauschal“ bemängelten Formulierungen des Umweltberichtes stellen keine Kritik an den Leistungen der bayerischen Landwirte, sondern eine wertneutrale Beschreibung des Ist-Zustandes dar. Die Aussagen sind fachlich begründet, da die landwirtschaftliche Nutzung einer Fläche durch den Stoffeintrag von außen (Pestizide, Dünger, etc.) zwangsläufig eine Mehrbelastung der Böden und des Grundwassers vermuten lässt. An keiner Stelle des Umweltberichtes werden tatsächliche Mängel moniert oder die gute fachliche Praxis bei der Bewirtschaftung der fraglichen Flächen in Frage gestellt.

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, Tiefbauverwaltung vom 11.05.2023 Az. 3.13-6102-230011.

Zu Punkt 1.: Die Ortsdurchfahrtsgrenze ist bereits in der Plandarstellung eingetragen.

Zu Punkt 2.: Die Anbauverbotszone ist bereits in der Plandarstellung enthalten.

zu Punkt 3., 4. und 5.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und bei der Erschließung berücksichtigt.

Zu den Punkten 6., 7. und 8.: Entsprechende Hinweise sind in der Plandarstellung bereits enthalten. Für Festsetzungen fehlt die Ermächtigung des Gesetzgebers (BauGB), da es sich um Regelungen des bayerischen Straßenverkehrsrechts bzw. des allgemeinen Rechts (AGBGB) handelt.

Zu den Punkten 9., 10., 11. und 12.: Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Zu Punkt 13.: Entsprechende Hinweise sind im Planentwurf bereits enthalten.

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH vom 22.05.2023. Die Stellungnahme wird dem geplanten Erschließungsträger der neuen Erschließungsstraße zur Kenntnisnahme weitergeleitet. Im Übrigen ist eine Planänderung nicht veranlasst.

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 22.05.2023 Az. 6.62 6100. Die Hinweise werden zu Kenntnis genommen und im Zuge der Erschließung berücksichtigt. Entsprechende Festsetzungen sind im Bebauungsplanentwurf bereits enthalten. Das Entwässerungskonzept in der Fassung vom 08.09.2023 wurde mit dem Wasserwirtschaftsamt Traunstein und allen Beteiligten abgestimmt. Die relevanten Ergebnisse werden in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen.

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 25.05.2023 Az. P-2023-2141-1_S2. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Da derzeit keine Bodendenkmäler im beplanten Bereich bekannt bzw. verzeichnet sind (Bodendenkmaldaten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, abgerufen am 12.07.2023, Bayernatlas.de), werden diesbezüglich keine Festsetzungen im Bebauungsplan erforderlich. Die Vorgaben des Denkmalschutzes sind als eigenständiges Recht von den Bauwerbern unabhängig vom Bebauungsplan vollumfänglich zu beachten. Der Hinweis durch Text zum Denkmalschutz wird gemäß den Vorschlägen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege angepasst.

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, Untere Naturschutzbehörde vom 31.05.2023. Der Stellungnahme wird wie folgt Rechnung getragen:

Zu 1. bis 3.: Die Konkretisierung der Zielbiotope und entsprechende Artenlisten werden im Bebauungsplanentwurf ergänzt.

Zu 4.: Die Ansprüche an eine vorbildliche waldökologische Bewirtschaftung sind durch entsprechende Festsetzungen (Totholzanteil, Biotopbäume, Bewirtschaftung außerhalb der Vogelbrutzeit) bereits erfüllt.

Zu 5.: Die Konkretisierungen der UNB zu den Bewirtschaftungsmaßnahmen des Krautsaums sollen in den Bebauungsplanentwurf übernommen werden.

Zu 6.: Eine entsprechende Festsetzung ist bereits enthalten („Verzicht auf Düngung und Pestizideinsatz“) Das Vermeiden von Bodenverdichtungen ist Teil der anerkannten guten fachlichen Praxis und bedarf keiner gesonderten Festsetzung.

Zu 7. und 8.: Ein Monitoring obliegt gemäß Umweltbericht der Gemeinde.

Zu 9.: Die dauerhafte dingliche Sicherung ist bereits durch Textfestsetzung 12.1 im Bebauungsplan vorgegeben.

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 16.06.2023 Az. ROB-2-8314.24_01_TS-3-15-3. Die in der Stellungnahme genannten Fachbehörden wer-den bereits an der Planung beteiligt. Die Textfestsetzung zur Art der baulichen Nutzung ist dahingehend zu ergänzen, so dass im Nutzungsbereich II Einzelhandelsagglomerationen auch nicht ausnahmsweise zulässig sind.

Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, Bauamt vom 26.06.2023 Az. 4.40-BLP-60/2023. Der Stellungnahme wird wie folgt Rechnung getragen.

Zu Punkt „Baufenster MI“:

Die Gemeinde hat bereits mit den Festsetzungen des Vorentwurfs die Bebauung und Gestaltung der Gebäude ausreichend geregelt, um die Bebauung in das Orts-bild harmonisch einzufügen und insbesondere den Ortskern angemessen zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollen die Bauwerber nicht in ihren Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt werden. Das Mischgebiet bildet einen Übergang vom Gewerbegebiet zur Ortskern Hart und soll daher auch entsprechende Bebauung aufweisen dürfen. Die Vorgabe, Garagen zwangsweise in Gebäude zu integrieren, erscheint nicht sinnvoll. In der näheren Umgebung sind auf den Grundstücken mit Wohnbebauung angebaute bzw. freistehende Garagen Üblich. Auf der Flurkarte und im Luftbild sind Garagen als Nebengebäude zu erkennen. Der Gemeinderat sieht daher eine Beschränkung auf in Gebäude integrierte Garagen und eine Vorgabe von Holztoren für Garagen nicht als erforderlich an.

Zum Punkt „Abrundung durch Obstwiese / Einschränkung des Baufensters“

Die Baufenster wurden aus Sicht der Gemeinde im Planentwurf bereits ausreichend vom Hangbereich abgerückt, um den angestrebten abrundenden Effekt zu erzielen und das Ortsbild zu schonen. Einer Hangbepflanzung mit Obstbäumen steht die Gemeinde positiv gegenüber. Die Vorschläge zur Eingrünung am Südrand des Plangebietes sollen in die Planung übernommen werden: entlang der Tabinger Straße nur Pflanzung bzw. Erhalt von Alleebäumen, Heckenpflanzung nur zur Einfassung des Denkmals, auf den Baugrundstücken Festsetzung einer Fläche mit Pflanzbindungen zur Pflanzung von Obstbäumen im Hangbereich am Südrand des Mischgebiets.

Die geplante Eingrünung des Gewerbegebietes ist aus Sicht der Gemeinde ausreichend, da durch die Festsetzungen zu Beschränkungen der Höhenentwicklung, zum Abrücken der Baufenster vom Hangbereich am Südrand des Mischgebiets und zur Eingrünung - in Verbindung mit der Topografie (der Geltungsbereich liegt in einer Senke vor dem Ort) – die Belange des Orts- und Landschaftsbildes bereits angemessen berücksichtigt werden.

Zu den Punkten zur Gebäudegestaltung:

Weder die westlich noch östlich an den Ortskern angrenzende Bebauung entspricht der vorgeschlagenen Gestaltung. Die Bebauung des östlich angrenzenden Gewerbegebietes „Hart“ hat ebenfalls keine solchen Vorgaben einzuhalten. Durch das natürliche Gelände im Plangebiet (Senke) und die geplanten Festsetzungen zur Gebäudegestaltung und Grünordnung wird ein bereits ansprechendes Ortsbild im Sinne der Gemeinde gewahrt.

Die Gemeinde sieht daher die zusätzlichen Vorschläge zur Gestaltung der Gebäude und Einfriedungen als unverhältnismäßig und nicht erforderlich an.

Auf Seite 11 der Begründung sind die Abbildungen der 3D-Darstellung als Abbildung 1 bzw. Abbildung 2 zu bezeichnen.

Aufstellung des Bebauungsplanes "Hart - Gewerbegebiet und Mischgebiet West"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss:

Der Gemeinderat billigt den Planentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hart- Gewerbegebiet und Mischgebiet West“. Nach Einarbeitung des Beschlusses 2023/091-1 ist der Planentwurf mit Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Planentwurf erhält das Fassungsdatum 19.09.2023. Die Träger öffentlicher Belange sind am Verfahren nochmals zu beteiligen.

Antrag auf Vorbescheid auf Neubau eines Bienenhauses auf dem Grundstück Flurstück Nr. 997, Gemarkung Chieming, nähe Am Winkelzaun 16 b in Chieming

Beschluss:

Zum Antrag auf Vorbescheid auf Neubau eines Bienenhauses auf dem Grundstück Flurstück Nr. 997, Gemarkung Chieming, nähe Am Winkelzaun 16 b in Chieming wird das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung erteilt, dass eine positive Stellungnahme des Fachberaters für Imkerei vorgelegt wird.