Der 1. Bürgermeister veröffentlicht die vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2024 gefassten Beschlüsse:
Öffentlicher Teil
Einführung eines ergänzenden Nahverkehrsangebots;
Erörterung des flexiblen Bedarfsverkehr "TRAUDL"durch den Nahverkehrsmanger des Landratsamtes, sowie Kostenbeteiligung der Gemeinde
Beschluss:
Die Gemeinde Chieming beteiligt sich finanziell an den entstehenden Kosten für den flexiblen Bedarfsverkehr „TRAUDL“ gemäß der vom Landkreis Traunstein erstellten Grob-Kostenschätzung. Die Höhe des finanziellen Beitrags bewegt sich je nach Option zwischen 77.000 EUR bzw. 91.000 EUR (1. Betriebsjahr) und 105.000 EUR bzw. 121.000 EUR (6. Betriebsjahr) jährlich. Die Dauer des Vorhabens beträgt sechs Jahre, in denen die Gemeinde zur Zahlung des jährlichen Betrags verpflichtet ist.
Die Gemeinde Chieming stimmt zu, dass eine Ausschreibung für das TRAUDL-Konzept durch den Landkreis Traunstein durchgeführt wird. Voraussetzung für die Durchführung der Ausschreibung ist, dass die beteiligten Gemeinden sowie im Anschluss auch der Landkreis Traunstein einen Beschluss zur Durchführung der Ausschreibung fassen.
Der Beschluss gilt vorbehaltlich der Gewährung einer durch die Regierung von Oberbayern in Aussicht gestellten staatlichen Förderung.
Die Zustimmung der Gemeinde Chieming gilt auch für den Fall, dass eine oder mehrere der für das Projekt vorgesehenen Gemeinden der geplanten Vorgehensweise nicht zustimmen, soweit das Bediengebiet weiterhin zusammenhängt und die geschätzten Kosten für die Gemeinde Chieming durch die Anpassung des Bediengebiets den ursprünglichen Ansatz nicht um mehr als 20% überschreiten.
Die Gemeinde Chieming spricht sich für Bedienzeiten entsprechend Option A von Montag bis Sonntag zwischen 6 und 22 Uhr aus.
Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG);
Antrag des Kath. Kindergartenverbundes auf Übernahme des Betriebskostendefitzits 2023 für den Kath. Kindergarten in Chieming
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Antrag des katholischen Kindergartenverbundes Traunstein – Chieming – Nußdorf zur Übernahme des Betriebskostendefizits 2023 gemäß deren Jahresrechnung.
Die Gemeinde Chieming übernimmt zwei Drittel des Defizits zum Betrieb des kath. Kindergartens in Chieming in Höhe von 30.173,05 Euro. Den überplanmäßigen Ausgaben wird zugestimmt.
Bauleitplanung; Änderung der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Fehling
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Ortsabrundungssatzung für den Ortsteil Fehling mit der Maßgabe § 4 der Satzung zur Festlegung der max. Anzahl der zulässigen Wohneinheiten je Wohngebäude zur Dauernutzung zu streichen.
Bauantrag auf Um- und Anbau eines Wohnhauses sowie zur energetischen Sanierung auf dem Grundstück Außerlohen 1a in Chieming / Außerlohen
Beschluss:
Zum Bauantrag auf Um- und Anbau eines Wohnhauses sowie zur energetischen Sanierung auf dem Grundstück Außerlohen 1a in Chieming / Außerlohen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Bauantrag zum Neubau einer Pfarrkindertagesstätte inkl. Abbruch am Mitterweg 11 in Chieming
Beschluss:
Zum Bauantrag zum Neubau einer Pfarrkindertagesstätte inkl. Abbruch am Mitterwerg 11 in Chieming wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Nutzungsänderung der bestehenden Schulcontaineranlage in einen befristeten Interimskindergarten bis 31.08.2027 auf dem Grundstück Josef-Heigenmooser-Straße 45 in Chieming
Beschluss:
Zur Nutzungsänderung der bestehenden Schulcontaineranlage in einen befristeten Interimskindergarten bis 31.08.2027 auf dem Grundstück Josef-Heigenmooser-Straße 45 in Chieming wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Um- und Anbau des Obergeschosses im Südteil mit Dacherneuerung sowie Neubau Balkon und Außentreppe zum Garten und Erweiterung der Garagen auf dem Grundstück Strandweg 4 in Chieming
Beschluss:
Zum Bauantrag auf Um- und Anbau des Obergeschosses im Südteil mit Dacherneuerung sowie Neubau Balkon und Außentreppe zum Garten und Erweiterung der Garagen auf dem Grundstück Strandweg 4 in Chieming wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bezüglich der Festsetzungen zur Grünordnung im Bebauungsplan „Chiemseeufer“ wird der Erteilung einer Befreiung zugestimmt.
Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung und energetische Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes auf dem Grundstück Laimgrub 1b
Beschluss:
Zum Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung und energetische Sanierung eines bestehenden Wohngebäudes auf dem Grundstück Laimgrub 1b wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.