Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Gemeinderat der Gemeinde Chieming hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 beschlossen für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 37 (Teilfläche) und 57 (Teilfläche) jeweils der Gemarkung Hart einen Bebauungsplan zur Ausweisung eines Misch- und Gewerbegebietes aufzustellen.
Lageplan:
Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht wurde ausgearbeitet vom Ing.-Büro ING Traunreut GmbH aus Traunreut. Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 19.09.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes „Hart – Gewerbegebiet und Mischgebiet West“ sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit
vom 23.10. bis einschließlich 24.11.2023
im Rathaus der Gemeinde Chieming, Hauptstraße 20, Zimmer 0.9, öffentlich aus.
| Es sind folgende umweltbezogene Informationen verfügbar: | ||
| 1. | Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter | |
| 2. | Schalltechnische Untersuchung vom 13.03.2023 | |
| 3. | Entwässerungskonzept vom 08.09.2023 | |
| 4. | Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB | |
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| o | Zweckverband zur Wasserversorgung der Harter Gruppe aus Siedenberg vom 05.05.2023 zum Schutzgut Wasser |
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| o | Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 25.05.2023 zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
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| o | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten vom 09.05.2023 zu den Schutzgütern Wasser und Boden |
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| o | Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 23.05.2023 zum Schutzgut Wasser und Boden |
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| o | Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde vom 31.05.2023 zu den Schutzgütern Pflanzen und Boden |
Der Planentwurf mit Begründung, sowie die umweltbezogenen Informationen sind auch im Internet unter www.chieming.de einzusehen. Während der Auslegungsfrist können Anregungen (schriftlich oder zur Niederschrift) vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter
https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung/ einsehbar.