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Chieminger Nachrichten
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Ohne besondere Platzierung

Öffentlicher Teil


Bauleitplanung; Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung von vier Mehrfamilienhäuser in Verlängerung der Eggartstraße in Egerer

Beschluss:

Der Gemeinderat hat Kenntnis von den Antragsunterlagen in der Fassung vom 09.07.2024 zur Errichtung von vier Mehrfamilienhäuser auf den Grundstücken Flurnummern 1353, 1553/2 und 1382/1 der Gemarkung Chieming nähe Eggartstraße in Egerer und beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unter folgenden Voraussetzungen:

1.

Die Nutzung als Zweitwohnung ist auszuschließen.

1.

Die Gemeinde erhält ein Wohnungsbelegungsrecht für 3 Wohnungen auf die Dauer von 20 Jahren bei einem Mietpreis unter 10 €/m²

2.

Für die Erstellung des vorhabenbezogenenen Bebauungsplanes ist vom Projektträger ein Vorhaben- und Erschließungsplan vorzulegen und vom Gemeinderat zu billigen.

3.

Sämtliche Kosten im Zuge der Bauleitplanung z.B. Kosten für die Aufstellung Bebauungsplan, hydrologische Gutachen, Lärmgutachten, Verkehrsuntersuchung, artenschutzrechtliche Untersuchungen, etc. sind vom Antragsteller zu übernehmen.

4.

Die Kosten für die Verlegung der Schmutzwasserhauptleitung durch das Grundstück sind ebenfalls vom Antragsteller zu übernehmen.

5.

Die Straßenverkehrsfläche entlang der Eggerichstraße gemäß dem bestehenden Bebauungsplan “Egerer” ist im Bebauungsplan aufzunehmen. Eine Vereinbarung über die Veräußerung an die Gemeinde ist spätestens beim Durchführungsvertrag zu vereinbaren.