Öffentlicher Teil
Bauleitplanung; Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Errichtung von vier Mehrfamilienhäuser in Verlängerung der Eggartstraße in Egerer
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis von den Antragsunterlagen in der Fassung vom 09.07.2024 zur Errichtung von vier Mehrfamilienhäuser auf den Grundstücken Flurnummern 1353, 1553/2 und 1382/1 der Gemarkung Chieming nähe Eggartstraße in Egerer und beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes unter folgenden Voraussetzungen:
| 1. | Die Nutzung als Zweitwohnung ist auszuschließen. |
| 1. | Die Gemeinde erhält ein Wohnungsbelegungsrecht für 3 Wohnungen auf die Dauer von 20 Jahren bei einem Mietpreis unter 10 €/m² |
| 2. | Für die Erstellung des vorhabenbezogenenen Bebauungsplanes ist vom Projektträger ein Vorhaben- und Erschließungsplan vorzulegen und vom Gemeinderat zu billigen. |
| 3. | Sämtliche Kosten im Zuge der Bauleitplanung z.B. Kosten für die Aufstellung Bebauungsplan, hydrologische Gutachen, Lärmgutachten, Verkehrsuntersuchung, artenschutzrechtliche Untersuchungen, etc. sind vom Antragsteller zu übernehmen. |
| 4. | Die Kosten für die Verlegung der Schmutzwasserhauptleitung durch das Grundstück sind ebenfalls vom Antragsteller zu übernehmen. |
| 5. | Die Straßenverkehrsfläche entlang der Eggerichstraße gemäß dem bestehenden Bebauungsplan “Egerer” ist im Bebauungsplan aufzunehmen. Eine Vereinbarung über die Veräußerung an die Gemeinde ist spätestens beim Durchführungsvertrag zu vereinbaren. |