Die Gemeindeverwaltung weist aus gegebenem Anlass alle Grundstückseigentümer/-innen im Gemeindegebiet auf die bestehende Verpflichtung hin, die an den öffentlichen Verkehrsraum angrenzenden Gehölze (Bäume, Hecken, Sträucher) rechtzeitig und ausreichend zurückzuschneiden.
Die Anpflanzungen müssen so weit entfernt werden, dass die Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtungen, der Lichtraum entlang und über der Straße bzw. Geh- und Radwegen sowie das Sichtfeld an Einmündungen und Kreuzungen vom angrenzenden Bewuchs freigehalten werden. Die Höhe des erforderlichen Lichtraums bei Geh- und Radwegen beträgt 2,50 m, bei Straßen hingegen 4,50 m. In Sichtdreiecken von Straßenkreuzungen und – einmündungen darf die Bepflanzung eine Höhe von 0,80 m nicht überschreiten. Dank der günstigen Wetterverhältnisse hat sich das Wachstum stark entwickelt und die Anpflanzungen sind deshalb mehrmalig zu überprüfen und gegebenenfalls zurückzuschneiden. Auf das beistehende Schaubild wird hingewiesen.
Wir weisen ferner darauf hin, dass auch eine Überprüfung des Baumbestandes notwendig sein kann. Oftmals gehen von größeren Bäumen Gefahren (vor allem bei Stürmen) sowohl für das eigenen als auch auf angrenzende Grundstücke bzw. den öffentlichen Verkehrsraum aus. Ein rechtzeitiger Rückschnitt oder eine Verjüngung kann Schäden vorbeugen. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger mitzuhelfen, die Sicherheit im Verkehr zu erhalten und Unfälle zu vermeiden. Aus einer Missachtung dieser Verkehrssicherungspflicht können unter Umständen erhebliche Haftungsansprüche entstehen.
Ihre Gemeindeverwaltung bedankt sich für Ihr Verständnis.