Öffentlicher Teil
10. Änderung des Bebauungsplanes "Stöttham" für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 1561/2, 1561/6 und 1561/7 der Gemarkung Chieming an der Isinger Straße in Stöttham
Beschluss:
Der Gemeinderat hat Kenntnis von den Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange ohne Einwendungen:
| 1. | Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 30.08.2024 |
| 2. | Energienetze Bayern GmbH & Co. KG, Traunreut vom 04.09.2024 |
| 3. | Vodafone GmbH / Vodafone Deutschland GmbH, Unterföhring vom 17.09.2024 |
| 4. | Landratsamt Traunstein, Wasserrecht und Bodenschutz vom 23.09.2024 |
| 5. | Landratsamt Traunstein, Infektionsschutz, Hygiene und Medizinalaufsicht vom 23.09.2024 |
Der Gemeinderat hat ferner Kenntnis davon, dass folgende Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahme abgegeben haben:
| 1. | Abwasser- und Umweltverband Chiemsee, Rimsting |
| 2. | Bayerischer Bauernverband, Traunstein |
| 3. | Bund Naturschutz Kreisgruppe Traunstein |
| 4. | Deutsche Bahn AG, München |
| 5. | Bayernwerk Netz GmbH, Kolbermoor |
| 6. | Landratsamt Traunstein, Brandschutzdienststelle |
| 7. | Landratsamt Traunstein, Immissionsschutz |
| 8. | Deutsche Telekom, Landshut |
| 9. | Regionaler Planungsverband Südostoberbayern, Altötting |
| 10. | Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern, München |
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 26.08.2024 Az. P-2024-4121-1_S2. Der Stellungnahme wird Rechnung getragen. Unter den textlichen Hinweisen ist die Meldepflicht nach Art. 8 Abs. 1 und 2 BayDSchG zu ergänzen.
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Harter Gruppe, Siedenberg vom 23.08.2024. Durch die Stellungnahme ist keine Planänderung veranlasst.
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, Untere Naturschutzbehörde vom 28.08.2024. Der Empfehlung für die Festsetzung einer zusätzlichen Eingrünung auf der Ostseite entlang der Ortsstraße wird nicht entsprochen.
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Traunstein, Bereich Landwirtschaft vom 19.09.2024 Az. AELF-TS-L2.2-4612-10-31-2. Der Stellungnahme wird Rechnung getragen. Unter den textlichen Hinweisen im Planteil ist der Passus zur Duldung von landwirtschaftlichen Immissionen aufzunehmen.
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Traunstein vom 26.09.2024 Az. 1-4622-TS Chi-18739/2024. Die Stellungnahme wird den Beteiligten Eigentümern zur Kenntnisnahme übersandt. Eine Änderung der Planung ist nicht veranlasst.
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde vom 30.09.2024 Az. 4.40-BLP-89-2024. Ziffer 4 der textlichen Festsetzungen ist wie folgt zu ergänzen: „Das Gelände ist auf eine Höhe von höchstens 0,3 m unter der Höhe des FFB EG anzugleichen.“ Bei der Höhenfestsetzung wurde das Höhenniveau der angrenzenden Straße berücksichtigt. Eine Änderung der Festsetzung zu FFB EG wird daher nicht veranlasst.
10. Änderung des Bebauungsplanes "Stöttham" für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 1561/2, 1561/6 und 1561/7 der Gemarkung Chieming an der Isinger Straße in Stöttham; Satzungsbeschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „Stöttham“ für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 1561/2, 1561/6 und 1561/7 der Gemarkung Chieming auf Grundlage des von der Planungsgruppe Strasser GmbH aus Traunstein ausgearbeiteten Entwurfes mit Begründung unter Einarbeitung des Beschlusses 2024/117-1 als Satzung. Der Bebauungsplan erhält das Fassungsdatum 15.10.2024
Bauantrag auf Errichtung einer Löschwasserzisterne mit 600 m³ Fassungsvermögen auf dem Grundstück Fl.Nr. 634/3, Gemarkung Ising, nähe Schloßstraße 5 in Chieming / Ising
Beschluss:
Zum Bauantrag auf Errichtung einer Löschwasserzisterne mit 600 m³ Fassungsvermögen auf dem Grundstück Fl.Nr. 634/3, Gemarkung Ising, nähe Schloßstraße 5 in Chieming / Ising wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.