Bekanntmachung über die Absicht der Gemeinde Chieming den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenzentrum Chieming“ aufzustellen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und die Bürger bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu beteiligen (§ 3 Abs. 1 BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Chieming hat in seiner Sitzung am 07.03.2023 beschlossen für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 99 und 656 der Gemarkung Chieming, Max-Kurz-Straße 16 in Chieming einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen mit dem Ziel ein Seniorenzentrum zu errichten, das den örtlichen Betreuungsbedarf für Menschen mit Hilfebedarf decken soll.
Lageplan:
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch geändert.
Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht hat die Planungsgruppe Strasser GmbH aus Traunstein erstellt. Der zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung vom 24.10.2024 und dem Vorhaben- und Erschließungsplan werden in der Zeit
vom 18.11. bis einschließlich 20.12.2024
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde www.chieming.de unter der Rubrik „Über Chieming / Bauen und Planen / Bauleitplanung“ bzw. der Adresse https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung und im Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ è Gemeindename: Chieming è laufende Bauleitplanverfahren einsehbar.
| Mit den Planunterlagen werden auch folgenden Unterlagen ausgelegt: | |
| 1. | schalltechnische Untersuchung vom 12.01.2024 |
| 2. | spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom 07.11.2017 mit Prüfung der Aktualität vom 21.09.2023 |
| 3. | Hydrotechnisches Gutachten vom 12.03.2024 mit Fortschreibung vom 09.09.2024 |
| Es wird auf folgendes hingewiesen: | |
| 1. | Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden |
| 2. | Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (gemeinde@chieming.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden |
| 3. | Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. |
| 4. | Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Chieming, Hauptstraße 20, Zimmer 0.9, Erdgeschoss (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt. |
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Chieming unter der Adresse https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung eingestellt und auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung/ einsehbar.