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Chieminger Nachrichten
Ausgabe 23/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Chieming für das Haushaltsjahr 2025

I.

Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Chieming folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 2

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Chieming, den 21.10.2025
Gemeinde Chieming
Reichelt
1. Bürgermeister

II.

Gleichzeitig liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO die Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich innerhalb der Geschäftszeiten im Rathaus Chieming, Zimmer 1.14, zur Einsicht auf.