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Chieminger Nachrichten
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Chieming

für das Haushaltsjahr 2024

I.

Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Chieming folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt. Die Ansätze für Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt und im Vermögenshaushalt bleiben gegenüber dem Haushaltsplan unverändert.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 3.159.000 EURO um 5.450.600 Euro erhöht und damit auf 8.609.600 Euro festgesetzt.

§ 3

Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 4

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Chieming, den 05.11.2024
Gemeinde Chieming
Reichelt
1. Bürgermeister

II.

Gleichzeitig liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO die Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich innerhalb der Geschäftszeiten im Rathaus Chieming, Zimmer 1.14, zur Einsicht auf.