der Gemeinde Chieming
für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Chieming folgende Nachtragshaushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt. Die Ansätze für Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungshaushalt und im Vermögenshaushalt bleiben gegenüber dem Haushaltsplan unverändert.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird von 3.159.000 EURO um 5.450.600 Euro erhöht und damit auf 8.609.600 Euro festgesetzt.
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Gleichzeitig liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO die Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich innerhalb der Geschäftszeiten im Rathaus Chieming, Zimmer 1.14, zur Einsicht auf.