Anlass für den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 ist ausschließlich die Änderung des Stellenplans.
Für den sich in der Freistellungsphase befindlichen Wassermeister konnte wieder eine Person für den technischen Bereich eingestellt werden. Auf Grund der Größe des Versorgungsgebietes und den weiterhin bestehenden Kooperationsvereinbarungen über die technische Betriebsführung für zwei weitere Versorgungsgebiete (WV Seeon und Chieming) ist die Besetzung der Stelle notwendig.
Ursprünglich war die Neubesetzung im Jahr 2025 geplant.
Der Stellenplan wird dementsprechend angepasst.
Haushaltssatzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung
der Harter Gruppe
für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund des Art. 68 Abs. 1 i.V.m. Art. 40 Abs. 1 KommZG. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Harter Gruppe folgende Nachtragshaushaltssatzung:
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.