Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 12.11.2024 eine Änderung der gemeindlichen Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Der 1. Bürgermeister hat die Satzung am 14.11.2024 ausgefertigt. Die Satzungsänderung wird hiermit bekannt gemacht:
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Chieming folgende Satzung:
Die Friedhofsgebührensatzung vom 16.11.2011, bekannt gemacht in den Chieminger Nachrichten Nr. 46 vom 18.11.2011 wird wie folgt geändert:
§ 5 erhält folgende Fassung:
| (1) | Für die Inanspruchnahme des Leichenhauses werden folgende Gebühren erhoben: |
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| a) | bei Aufbahrung des Leichnams im Sarg bzw. bei Aufstellung der Urne mit den eingeäscherten sterblichen Überresten des/der Verstorbenen — 135,00 € |
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| b) | für die Vorbereitung der Beisetzung sowie die Reinigung — 67,50 € |
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| c) | für die Zurverfügungstellung von Schalenpflanzen zur Ausschmückung des Aufbahrungsraumes — 5,50 € |
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| d) | für die Aufbewahrung von Urnen, wenn die Bestattung erst später erfolgt, je angefangenen Monat — 25,56 € |
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| e) | für die Aufbewahrung des Leichnams im Sarg, bzw. bei Aufstellung der Urne mit den eingeäscherten sterblichen Überresten des/der Verstorbenen, wenn die Bestattung auf Antrag nach Ablauf der gesetzlichen Bestattungsfrist stattfindet, pro angefangenem Benutzungstag — 10,00 € |
| (2) | Die Gebühr für die Tätigkeit eines Leichenträgers für die Dienstleistung während der Beerdigung beträgt — 50,00 € |
| (3) | Die Gebühr beträgt für das Ausheben und Verfüllen des Grabes |
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| a) | für Familiengräber oder Einzelgräber — 720,00 € |
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| b) | für Erdurnengräber — 250,00 € |
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| c) | für Erdurnengräber ohne Angehörige — 125,00 € |
| (4) | Die Gebühr nach Absatz 3 erhöht sich im Falle der Tieferbettung jeweils um — 45,00€ |
| (5) | Die Gebühr für die Bereitstellung und Aushang des Grabes mit Grabmatten, sowie die Bereitstellung und Abdeckung des Grabaushubes mit grünen Matten beträgt — 75,00 € |
| (6) | Soweit beim Ausheben des Grabes der Einsatz eines Kompressors notwendig ist, werden je Einsatzstunde berechnet — 45,00 € |
| (7) | Die Gebühr für eine Beisetzung in der Urnenmauer bzw. an einem Baumurnengrab mit vorhandener Röhre beträgt — 202,50 € |
| (8) | Bei Exhumierung bzw. bei Umbettung beträgt die Gebühr für das Ausheben des Grabes, die Bergung der sterblichen Überreste, das Schließen des Grabes sowie die Abfuhr der Erde — 903,50 € |
| (9) | Bei Exhumierung bzw. bei Umbettung beträgt die Gebühr für das Ausheben des Urnengrabes, die Bergung der sterblichenÜberreste, das Schließen des Grabes sowie die Abfuhr der Erde — 157,50 € |
| (10) | Zuschlag für eine Beerdigung am Samstag — 150,00 € |
| (11) | Außerdem werden folgende Gebühren erhoben: |
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| a) | Entfernen der Einfassung und Ablegen in der Nähe der Grabstelle – Einzelgrab — 83,30 € |
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| b) | Entfernen der Einfassung und Ablegen in der Nähe der Grabstelle – Familiengrab — 95,20 € |
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| c) | Zuschlag zu Buchst. a und b für gleichzeitiges Entfernen des Grabsteines oder Grabkreuzes und Ablegen in der Nähe der Grabstelle — 172,55 € |
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| d) | Entfernen der Einfassung mit Grabplatte und Ablegen in der Nähe der Grabstelle – Einzelgrab — 190,40 € |
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| e) | Entfernen der Einfassung mit Grabplatte und Ablegen in der Nähe der Grabstelle –Familiengrab — 238,00 € |
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| f) | Entfernen der Grabplatte ohne Einfassung und Ablegen in der Nähe der Grabstelle – Einzelgrab — 172,55 € |
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| g) | Entfernen der Grabplatte ohne Einfassung und Ablegen in der Nähe der Grabstelle - Familiengrab — 208,25 € |
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| h) | Zuschlag zu Buchst. d mit g für gleichzeitiges Entfernen und Ablegen des Grabsteines oder Grabkreuzes in der Nähe der Grabstelle — 107,10 € |
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| i) | Entfernen sowie Wiederanbringen Grabplatte – Einzelgrab (anonymes Grab) — 184,45 € |
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| j) | Entfernen und Anbringen der Granitabdeckplatte der Wandurnenkammer — 10,00 € |
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| k) | Entfernen der Grabplatte sowie Ablegen in der Nähe der Grabstelle - Erdurnengrab — 83,30 € |
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.