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Chieminger Nachrichten
Ausgabe 24/2024
Schulverband
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Volkshochschule

für das Haushaltsjahr 2024

(Geschäftsführende Gemeinde: Chieming)

I.

Auf Grund der Art. 9 Abs. 1 Satz 2 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes in Verbindung mit Art. 40 Abs. 1 KommZG und Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 0 € um 897.000 € erhöht und damit auf 897.000 € neu festgesetzt.

§ 3

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Chieming, den 18.11.2024
Reichelt
Vorsitzender des Schulverbands

II.

Gleichzeitig liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich innerhalb der Geschäftszeiten im Rathaus Chieming, Zimmer 1.14, zur Einsicht auf.