Auf Grund der Art. 9 Abs. 1 Satz 2 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes in Verbindung mit Art. 40 Abs. 1 KommZG und Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Nachtragshaushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
| erhöht um Euro | vermindert um Euro | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge | |
|
|
| gegenüber bisher Euro | auf nunmehr Euro verändert |
| a) im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 0 | 0 | 1.327.900 | 1.327.900 |
| die Ausgaben | 0 | 0 | 1.327.900 | 1.327.900 |
| b) im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 1.144.000 | 1.144.000 | 7.724.600 | 7.724.600 |
| die Ausgaben | 600.000 | 600.000 | 7.724.600 | 7.724.600 |
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 0 € um 897.000 € erhöht und damit auf 897.000 € neu festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Gleichzeitig liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich innerhalb der Geschäftszeiten im Rathaus Chieming, Zimmer 1.14, zur Einsicht auf.