Dadurch ergeben sich folgende Änderungen:
Mit dem i-Kfz-Verfahren können alle Bürgerinnen und Bürger ihr Fahrzeug online und bequem von zu Hause abmelden. Sie sparen sich den Weg zur Zulassungsbehörde und sind unabhängig von den Öffnungszeiten. Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, das Fahrzeug auch in der Zulassungsstelle Traunstein oder im örtlichen Rathaus abzumelden.
Außerbetriebsetzung im Online-Verfahren (i-KfZ)
Notwendige Unterlagen:
Voraussetzungen:
Das Fahrzeug ist ab dem 1. Januar 2015 zugelassen worden. Nur Fahrzeuge, die ab diesem Zeitpunkt erstmals zugelassen oder wieder angemeldet wurden, haben die erforderlichen verdeckten Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten (Siegel auf den Kennzeichenschildern) und auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
| Gebühr: | ||
| • | I-Kfz-Abmeldung | 2,10€ (Pflichtgebühr) |
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| Plus KBA-Gebühr | 0,60€ (Pflichtgebühr) |
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| 2,70 € Gesamt |
| Außerbetriebsetzung im Rathaus | ||
| Notwendige Unterlagen: | ||
| • | Kennzeichen |
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| • | Fahrzeugschein |
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Voraussetzungen:
Bitte beachten Sie: Es können nur folgende Fahrzeuge mit abgemeldet werden:
| • | Fahrzeuge mit TS-Kennzeichen oder |
| • | Fahrzeuge mit auswärtiges Kennzeichen haben, für die bereits durch die Zulassungsstelle eine Anschrift im Bereich des Landkreises Traunstein im Fahrzeugschein eingetragen wurde. |
| Gebühr | ||
| • | KFZ-Abmeldung | 15,90 € (Pflichtgebühr) |
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| Plus KBA-Gebühr | 0,60 € (Pflichtgebühr) |
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| 16,50 € Gesamt |
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Bei Fragen wenden Sie sich an die Zulassungsstelle Traunstein wenden:
Tel.: 08 61/58-515.