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Chieminger Nachrichten
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Abschaffung des Kinderreisepasses zum 31.12.2023

Ab dem 1. Januar 2024 ist eine Neuausstellung, Verlängerung oder Aktualisierung von Kinderreisepässe nicht mehr möglich. Jedoch können bereits ausgestellte Kinderreisepässe bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiter verwendet werden.

Die Abschaffung wird wie folgt begründet:

Da Kinderreisepässe ohne Chip ausgestattet sind gelten sie als „schwach geschützte Dokumente“ und haben daher nur eine maximale Laufzeit von 12 Monaten.

Auch werden Kinderreisepässe, insbesondere die in der Gültigkeit verlängerten Kinderreisepässe, teilweise innerhalb der EU aber auch von Staaten weltweit nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Die Anerkennung deutscher Kinderreisepässe durch andere Staaten kann durch Deutschland nicht beeinflusst werden. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist, in der Regel drei bis sechs Monate. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreispasses zusätzlich erheblich ein.

Da sowohl der Personalausweis als auch der Reisepass mit einem Chip, der u.a. die elektronischen Sicherheitsmerkmale enthält, ausgestattet ist, können aufwendige, manuelle Sichtkontrollen durch das Grenzpersonal, verringert oder ganz vermieden werden.

Damit Reisen von Familien nicht unterbrochen werden müssen, weil der Kinderreisepass oder ein in der Gültigkeit verlängerter Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird, wurde vom Bundestag die Abschaffung des Kinderreisepasses zum Jahresende beschlossen.

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind?

Ab Januar 2024 können nur noch Personalausweise oder Reisepässe ausgestellt werden. Für Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.

Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen (noch gültigen) Kinderreisepass oder einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes - Reise- und Sicherheitshinweise (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise).

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann, so dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument, oft auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes, nicht mehr möglich ist und das Ausweisdokument dadurch vorzeitig ungültig geworden ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument. Dies gilt auch für Personalausweise oder Reisepässe!