Bekanntmachung über die Absicht der Gemeinde Chieming den Flächennutzungsplan zu ändern (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und die Bürger bei der Änderung des Flächennutzungsplanes zu beteiligen (§ 3 Abs. 1 BauGB).
Der Gemeinderat der Gemeinde Chieming hat in seiner Sitzung am 14.02.2023 und 11.07.2023 beschlossen für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 288, 281/2 und 271 der Gemarkung Chieming den Flächennutzungsplan zu ändern um eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten.
Der Änderungsbereich befindet sich an der Kreisstraße TS 31 zwischen Fehling und Tabing und umfasst eine Größe von ca. 4,7 ha. Für den Änderungsbereich ist die Darstellung als Sonstiges Sondergebiet (SO) für die Nutzung erneuerbarer Energien vorgesehen.
Lageplan:
Den Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht hat das Planungsbüro grünfabrik aus Aschau erstellt. Die Öffentlichkeit wird an der Planung frühzeitig beteiligt. Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 11.07.2023 liegt in der Zeit
vom 18.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024
im Rathaus der Gemeinde Chieming, Hauptstraße 20, Bauverwaltung, Zimmer 0.9 öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.gemeinde-chieming.de veröffentlicht.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter
https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung/ einsehbar.