Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Gemeinderat der Gemeinde Chieming hat in seiner Sitzung am 16.07.2019 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Traunschlacht-Wolfsgrube“ für den bisherigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes (nördlicher Ortsbereich von Chieming) beschlossen.
Um die städtebauliche Ordnung zu sichern und die bauliche Entwicklung der Gemeinde an die aktuellen rechtlichen Vorgaben und die Bedürfnisse und Ziele der Gemeinde anzupassen, sollen die Festsetzungen überarbeitet und vereinheitlicht werden. Dabei soll auch eine geregelte Nachverdichtung ermöglicht werden.
Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst den vollständigen Geltungsbereich des bisherigen Bebauungsplanes „Traunschlacht-Wolfsgrube“. Der genaue Verlauf ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan:
Lageplan:
Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht wurde ausgearbeitet vom Ing.-Büro ING Traunreut GmbH aus Traunreut. Der vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 05.03.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit
vom 16.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025
im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde www.chieming.de unter der Rubrik „Über Chieming / Bauen und Planen / Bauleitplanung“ bzw. der Adresse https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung und im Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ è Gemeindename: Chieming è laufende Bauleitplanverfahren einsehbar.
Mit den Planunterlagen werden auch folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen ausgelegt:
| 1. | Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter |
| 2. | schalltechnische Untersuchung vom 17.05.2025 |
| 3. | Hydrotechnisches Gutachten vom 02.07.2020 |
| 4. | Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB |
| • Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 24.10.2024 zu den Schutzgütern Menschen, Boden und Wasser |
| • Regierung von Oberbayern, höhere Landesplanungsbehörde vom 07.11.2023 zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima und Landschaft |
| • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 09.11.2023 zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter |
| • Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde vom 10.11.2023 zum Schutzgut Menschen |
Es wird auf folgendes hingewiesen:
| 1. | Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden |
| 2. | Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (gemeinde@chieming.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden |
| 3. | Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. |
| 4. | Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Chieming, Hauptstraße 20, Zimmer 0.9, Erdgeschoss (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt. |
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Chieming unter der Adresse https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung eingestellt und auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung/ einsehbar.