Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.11.2024 eine Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung beschlossen. Der 1. Bürgermeister hat die Satzung am 27.11.2024 ausgefertigt. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht:
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Chieming folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Chieming (BGS-EWS) vom 07.09.2001 („Chieminger Nachrichten“ vom 14.09.2001 Nr. 37) wird wie folgt geändert:
§ 10 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 2,81 € pro Kubikmeter Abwasser.
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.