Titel Logo
Chieminger Nachrichten
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

9. Aenderung-BGS-EWS

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.11.2024 eine Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung beschlossen. Der 1. Bürgermeister hat die Satzung am 27.11.2024 ausgefertigt. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht:

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Chieming folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:

§ 1

Änderung

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Chieming (BGS-EWS) vom 07.09.2001 („Chieminger Nachrichten“ vom 14.09.2001 Nr. 37) wird wie folgt geändert:

§ 10 Absatz 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt 2,81 € pro Kubikmeter Abwasser.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Chieming, 27.11.2024
gez.
Stefan Reichelt
1. Bürgermeister  —  (S)