Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.11.2024 eine Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung beschlossen. Der 1. Bürgermeister hat die Satzung am 27.11.2024 ausgefertigt. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht:
Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Chieming
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Chieming folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Chieming (BGS-WAS) vom 18.12.2001 („Chieminger Nachrichten“ vom 21.12.2001 Nr. 51/52) wird wie folgt geändert:
§ 11 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Die Gebühr beträgt 1,35 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.