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Chieminger Nachrichten
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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6. Aenderung-BGS-WAS

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.11.2024 eine Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung beschlossen. Der 1. Bürgermeister hat die Satzung am 27.11.2024 ausgefertigt. Die Satzung wird hiermit bekannt gemacht:

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Chieming

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Chieming folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

§ 1

Änderung

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Chieming (BGS-WAS) vom 18.12.2001 („Chieminger Nachrichten“ vom 21.12.2001 Nr. 51/52) wird wie folgt geändert:

§ 11 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

Die Gebühr beträgt 1,35 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Chieming, 27.11.2024
gez.
Stefan Reichelt
1. Bürgermeister  —  (S)