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Chieminger Nachrichten
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Ohne besondere Platzierung

Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über die Absicht der Gemeinde Chieming die Ortsabrundungssatzung für den Gemeindeteil „Fehling“ zu ändern und Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Satzungsentwurfes mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.09.2024 beschlossen die Ortsabrundungssatzung für den Gemeindeteil Fehling zu ändern um die Beschränkung der Anzahl zulässiger Wohneinheiten aufzuheben. Der Änderungsentwurf mit Begründung ist in der Zeit

vom 21.12.2024 bis einschließlich 24.01.2025

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde www.chieming.de unter der Rubrik „Über Chieming / Bauen und Planen / Bauleitplanung“ bzw. der Adresse https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung und im Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ è Gemeindename: Chieming è laufende Bauleitplanverfahren einsehbar.

Es wird auf folgendes hingewiesen:

1.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden

2.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (gemeinde@chieming.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden

3.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

4.

Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch in Papierform im Rathaus der Gemeinde Chieming, Hauptstraße 20, Zimmer 0.9, Erdgeschoss (barrierefreier Zugang) während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs ausgelegt.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde Chieming unter der Adresse https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung eingestellt und auch über das zentrale Internetportal des Freistaates Bayern (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) zugänglich.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung/ einsehbar.