Öffentlicher Teil
Aufstellung eines Bebauungsplanes "Sondergebiet Lebensmittelmarkt" für den Bereich der Grundstücke Goriweg 2 bis 4 in Egerer und Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Grundstücke Flurnummern 1400 und 1400/9 der Gemarkung Chieming und die Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Grundlage der vorgelegten Planung vom 31.10.2023 unter folgenden Bedingungen:
| - | Die Anbindung der Hauptzufahrt erfolgt von dem geplanten Kreisverkehr an der Staatsstraße 2095 auf Höhe Poststraße in Egerer. |
| - | Die Firma Lidl beteiligt sich an den Kosten für die Erstellung des Kreisverkehrs |
| - | Eine schalltechnische Untersuchung ist zu erstellen u.a. zur Untersuchung der Konfliktsituation bezüglich der angrenzenden Anwohner im Mischgebiet und der angrenzenden Staatsstraße 2095 |
| - | Eine Verkehrsuntersuchung ist zu erstellen u.a. um die An- und Abfahrtsituation in Bezug auf die Kreisstraße TS 31 und Goriweg zu prüfen |
| - | positive landesplanerische Beurteilung, dass kein Einzelhandelsgroßprojekt vorliegt |
| - | Die entstehenden Kosten im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sind vom Antragsteller zu übernehmen |
Bauantrag auf Erweiterung eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus sowie Anbau einer Außen- und Kellertreppe und Einbau einer Schleppgaube auf dem Grundstück Graf-Chiemo-Straße 3 in Chieming
Beschluss:
Zum Bauantrag auf Erweiterung eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus sowie Anbau einer Außen- und Kellertreppe und Einbau einer Schleppgaube auf dem Grundstück Graf-Chiemo-Straße 3 in Chieming wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Traunschlacht-Wolfsgrube“ hinsichtlich der Dachneigung wird zugestimmt.
Bauantrag auf Rückbau / Abriss einer Sanitärkabinenanlage und Neuerrichtung Sanitärgebäude auf dem Grundstück Flurstück 3042/1, Gemarkung Chieming, Campingplatz Möwenplatz in Chieming
Beschluss:
Zum Bauantrag auf Rückbau / Abriss einer Sanitärkabinenanlage und Neuerrichtung Sanitärgebäude auf dem Grundstück Flurstück Nr. 3042/1, Gemarkung Chieming, Campingplatz Möwenplatz in Chieming wird das gemeindliche Einvernehmen unter der Voraussetzung erteilt, dass der Mindestabstand von 2,00 m zur Hauptwasserleitung eingehalten wird.
Ein entsprechender Leitungsplan mit den bestehenden und geplanten Ver- und Entsorgungsleitungen ist vorzulegen. Zudem ist eine Kostenvereinbarung bezüglich der Verlegung der Wasserleitung erforderlich.