Der 1. Bürgermeister veröffentlicht die vom Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung vom 21.01.2025 gefassten Beschlüsse:
Bauleitplanung; Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Buchäckerstraße" in Verlängerung der Buchäckerstraße in Egerer; Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Buchäckerstraße" für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 1371/5, /6, /7, /8 jeweils der Gemarkung Chieming in Verlängerung der Buchäckerstraße in Egerer auf der Grundlage des Lageplans des Ing-Büros ING Traunreut vom 09.09.2024 Variante 1 unter folgenden Voraussetzungen:
1. Sämtliche Kosten im Zuge der Bauleitplanung z.B. Kosten für die Aufstellung Bebauungsplan, artenschutzrechtliche Untersuchung, etc. sind vom Antragsteller zu übernehmen
2. Die Gemeinde erwirbt die erforderlichen Verkehrsflächen für die Erschließungsanlage
Vollzug des Baugesetzbuches und der Bayerischen Bauordnung; An-trag auf Abgrabungsgenehmigung für die "Kiesgrube Aufham" zur Kiesgewinnung im Trockenabbauverfahren mit Wiederverfüllung auf dem Grundstück Fl.Nr. 765, Gemarkung Chieming, nähe Eglsee 6 in Chieming / Eglsee
Beschluss:
Zum Antrag auf Abgrabungsgenehmigung für die „Kiesgrube Aufham“ zur Kiesgewinnung im Trockenabbauverfahren mit Wiederverfüllung auf dem Grundstück Fl.Nr. 765, Gemarkung Chieming, nähe Eglsee 6 in Chieming / Eglsee wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Um die Beeinträchtigung öffentlicher Belange zu vermeiden, sollten folgende Punkte in den Genehmigungsbescheid aufgenommen werden:
| - | die Zufahrt darf nur über die St 2095 erfolgen, da die Gemeindeverbindungsstraße „Pfaffing – Eglsee“ für 20-50 LKW (ab 7,5 t) pro Tag nicht geeignet ist. Im Zuge dessen beabsichtigt die Gemeinde Chieming für die Gemeindeverbindungsstraße „Pfaffing – Eglsee“, nach der Zufahrt zur „Kiesgrube Aufham“, ein Verbot für Lastkraftwagen über 3,5 t anzuordnen. Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr bleiben frei. |
| - | Der Antragsteller hat für die Instandhaltung der Aus- und Zufahrt auf der Gemeindeverbindungsstraße „Pfaffing – Eglsee“ zu sorgen. |
Vollzug des Baugesetzbuches und der Bayerischen Bauordnung; Bauantrag zur Erweiterung der bestehenden Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fehling 29 in Chieming / Fehling
Beschluss:
Zum Bauantrag auf Anbau eines Quergiebels und eines Treppenhauses an das Bestandsgebäude auf dem Grundstück Fehling 29 in Chieming / Fehling wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Straßen- und Wegerecht;
Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges "Bachäckerweg"
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das Verfahren für die Einziehung des Weges „Bachäckerweg“ gemäß Art. 8 des Bayerisches Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) einzuleiten.