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Chieminger Nachrichten
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Chieming

Folgende Satzung, die der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 29.11.2022 beschlossen hat und vom 1. Bürgermeister am 06.02.202 ausgefertigt wurde, wird bekannt gemacht:

Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Chieming

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung und des Art. 3 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Chieming folgende Satzung:

§ 1 Änderung

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung – ZwStS) vom 14.02.2020, bekannt gemacht in den Chieminger Nachrichten Nr. 8 vom 21.02.2020, wird wie folgt geändert:

Der Absatz 2 des § 7 „Festsetzung und Fälligkeit der Steuer“ erhält folgende Fassung:

„Die Steuer wird bei der ersten Festsetzung einen Monat nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids mit entsprechendem Jahresanteil gemäß Satz 2 fällig. In der Folgezeit wird die Steuer zu je einem Viertel ihres Jahresbeitrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Auf Antrag des Steuerschuldners kann die Steuer am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Wird die Steuer pauschal nach § 5 Absatz 3 festgesetzt, wird diese einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids in einem Betrag zur Zahlung fällig.“

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.“

(S)
Chieming, 06.02.2023
gez.
Stefan Reichelt
1. Bürgermeister