(Geschäftsführende Gemeinde: Chieming)
Auf Grund der Art. 9 Abs. 1 Satz 2 des Bayer. Schulfinanzierungsgesetzes in Verbindung mit Art. 40 Abs. 1 KommZG und Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.327.900 € und |
| im Vermögenshaushalt | in den Einnahmen und Ausgaben mit | 7.724.600 € ab. |
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage), wird auf 1.147.000,- € festgesetzt (Umlagesoll).
Für die Bemessung der Umlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2023 herangezogen (Bemessungsgrundlage). Die Verbandsschule wurde am 1. Oktober 2023 von insgesamt 201 Schülern (ohne Gastschüler) besucht.
Für die Bemessung der Schulverbandsumlage nach der Schülerzahl beträgt der Betrag je Schüler
im Verwaltungshaushalt — 5.706,47 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 221.300,00 € festgesetzt.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Das Landratsamt Traunstein hat mit Bescheid vom 07.02.2024, Az.: 3.20-941-230005, die beschlossene Haushaltssatzung und den Haushaltsplan geprüft. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Gleichzeitig liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich innerhalb der Geschäftszeiten im Rathaus Chieming, Zimmer 1.14, zur Einsicht auf.