Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.01.2025 eine Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung des Kurbeitrags beschlossen. Der 1. Bürgermeister hat die Satzung am 28.01.2025 ausgefertigt. Die Satzung wird hiermit am 14.02.2025 in den „Chieminger Nachrichten“ und auf www.chieming.de bekannt gemacht:
Aufgrund des Art. 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Chieming folgende Satzung:
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung des Kurbeitrags
Die Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags vom 09.10.2001, bekannt gemacht in den Chieminger Nachrichten Nr. 41 vom 12.10.2001 wird wie folgt geändert:
§ 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
"Beitragspflichtig sind alle Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Kurgebiet der Gemeinde aufhalten, ohne dort ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung im Sinn des Melderechts zu haben, oder die neben einer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung im Sinn des Melderechts in diesem Gebiet eine vorwiegend benutzte Wohnung im Ausland haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten ist (Kurgäste)."
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft